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Entsorgungsdienstleistungen (Altholz und Altpapier) aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm · Pfaffenhofen an der Ilm · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 09.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe durch den AWP, die Übernahme, Transport und Verwertung / Vermarktung von Altholz der Kategorien A I bis A III im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm sowie die Verwertung von Altpapier, das in dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ge-sammelt wurde zum 01.01.2027 für zunächst 3 Jahre bis zum 31.12.2029 neu zu vergeben.Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:Los 1:•Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 25 Stk. 36 – 38 m³ Ab-rollcontainer, gedeckelt).•Übernahme von Altholz der Kategorien A I bis A III an den Sammelstellen des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung / Vermarktung und Übergabe von Altholz der Kategorien A I bis A III (3.400 Mg/Jahr)•Verwertung / Vermarktung von Altholz der Kategorien A I bis A III (3.400 Mg/Jahr)Los 2:•Übernahme der Altpapiermengen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an einer Übernahmestelle des AN•Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier innerhalb des Landkreisgebiets oder maximal 5 km außerhalb der Landkreisgrenze•ggf. Umladung und Transport der übernommenen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN•Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (ca. 7.800 Mg/a)•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (ca. 7.800 Mg/a)•Entsorgung von Rest- bzw. StörstoffenDie Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen für Altholz und Altpapier im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
- Los 1 umfasst die Gestellung von Sammelbehältern, Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz (ca. 3.400 Mg/Jahr).
- Los 2 beinhaltet die Übernahme, ggf. Umladung, Transport und Vermarktung/Verwertung von Altpapier (ca. 7.800 Mg/a).
- Die Verträge laufen zunächst vom 01.01.2027 bis 31.12.2029.
- Bieter müssen die gesetzlichen Entsorgungsaufgaben des Landkreises erfüllen und die Vorgaben der VgV und des GWB beachten.
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vergibt Dienstleistungen für die Übernahme, den Transport und die Verwertung/Vermarktung von Altholz (Kategorien A I bis A III) sowie Altpapier.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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