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6.1_Süderwisch Sanierungsberater und Quartiersmanager
Stadt Cuxhaven · Cuxhaven · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt beabsichtigt zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ein geeignetes Unternehmen als Beauftragten zur Sanierung im Sinne der §§ 157 ff. BauGB mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen, wobei es zu den Aufgaben des Aufragnehmers gehört, einen Quartiersmanager zu stellen, der auch wichtige Funktionen der Sanierungsleistungen übernimmt. Gegenstand der Ausschreibung sind daher Sanierungsberatungsleistungen und das Quartiersmanagement nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Stadt Cuxhaven sucht ein Unternehmen für Sanierungsberatungsleistungen und Quartiersmanagement im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gemäß §§ 157 Abs. 1 S.2, 158 Abs. 2 BauGB muss das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage sein, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen. Diese Voraussetzung ist auch bei Beratungsleistungen in diesem Bereich zu erfüllen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Die Bieter müssen daher über einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von 500.000,- EUR im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 verfügen. Außerdem müssen sie im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 über einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von 300.000,- EUR aus Leistungen der Sanierungsträgerschaft, Leistungen eines Sanierungsbeauftragten (§ 157 BauGB), Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang oder Beratungsleistungen im Bereich des Städtebaus und der Stadtentwicklung haben. Für die Leistungen des Quartiersmanagements müssen die Bieter einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von 100.000,- EUR im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 nachweisen. Die Höhe der in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 erzielten entsprechenden Umsätze des Bieters sind im Rahmen einer Eigenerklärung im Bieterbogen (Anlage BB) anzugeben, der mit dem Angebot einzureichen ist. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Der Bieter hat außerdem nachzuweisen, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummen von 1.500.000 EURO für Personen- Sach- und Vermögensschäden verfügt, oder sich dazu zu verpflichten, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen, wobei er einen Beleg für die Bereitschaft eines Versicherers zum Abschluss der Versicherung vorzulegen hat. Die diesbezüglichen Erklärungen sind im Bieterbogen (Anlage BB) abzugeben, der mit dem Angebot einzureichen ist. Dort sind ebenfalls die insofern vorzulegenden Nachweise benannt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Beratungs- und Quartiersmanagementleistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind mit dem Angebot in dem Bewerberbogen (Anlage BB) Referenzen aus den letzten 5 Jahren im Wege der Eigenerklärung darzustellen. Es sind mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene vergleichbare Leistungen als Beratung zu Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen entsprechender Förderprojekte aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Die Referenz ist auch dann erfüllt, wenn der Bieter selbst als Sanierungsträger oder als sonstiger Sanierungsbeauftragter im Sinne der §§ 157, 158 BauGB tätig war. Außerdem ist mindestens eine Referenz über eine abgeschlossene Tätigkeit des Quartiersmanagement in einem Sanierungsgebiet im Sinne der §§ 136 bis 164b BauGB vorzulegen, die sich mindestens über einen Zeitraum von 3 Jahren erstreckt hat und nicht vor dem 31.05.2018 beendet wurde. Es ist zulässig, dass eine Referenz sowohl die Sanierungstätigkeit als auch das Quartiersmanagement umfasst. Darüber hinaus müssen die Bieter über ausreichende fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügen. Sowohl der vorgesehene Projektleiter als auch stellvertretende Projektleiter müssen über praktische Berufserfahrung im Bereich der Beratung bei entsprechenden Sanierungsprojekten von mindestens 10 Jahren nach Abschluss des Studiums (nicht notwendig als zusammenhängender Zeitraum). Die Bieter haben daher in dem mit dem Angebot einzureichenden Bieterbogen (Anlage BB) Angaben zum Akademischen Grad sowie zur Berufserfahrung des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters zu machen und mit dem Angebot die im Bieterbogen (Anlage BB) benannten Nachweise einzureichen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Anforderungen an den Projektleiter und den Stellvertretenden Projektleitung müssen aber in der Person erfüllt sein.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Bieter müssen je nach den Anforderungen ihrer Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit die nach ihrer Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich ist, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister erforderlich. In diesem Fall haben die Bieter mit ihrem An gebot einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. Die Bewerber haben daher mit ihrem Angebot im Bieterbogen (Anlage BB) Angaben zu Firma, Rechtsform, Unternehmenssitz und Geschäftsleitung des Unternehmens zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Verfahrensverlauf
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Wertung
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