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Fachplanung Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 bis 8, Erweiterung Grundschule Maxdorf (Haidwaldschule)
Ortsgemeinde Maxdorf, vertreten durch die Verbandsgemeinde Maxdorf · Maxdorf · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFachplanung Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 bis 8, Erweiterung Grundschule Maxdorf (Haidwaldschule)🏆 IBA Ingenieurbüro Bawel & Angermayer · Bensheim
- IBA Ingenieurbüro Bawel & Angermayer · Bensheim
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: IBA Ingenieurbüro Bawel & Angermayer. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungs- und Überwachungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 bis 8 zur Erweiterung der Grundschule Maxdorf in 67133 Maxdorf.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung zur Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der bekanntgemachten Auswahl- und Eignungskriterien und der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung von Erst-Angeboten, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und Wertung erfolgt anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen, den eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Für das Zuschlagskriterium Preis ist das Honorarangebot gemäß dem endgültigen Angebot maßgebend, die Bewertung der Zuschlagskriterien Herangehensweise, Projektorganisation sowie Kosten- und Terminkontrolle erfolgt anhand der mit den Erst-Angeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Ergänzend wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Das Verfahren folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV unter Anwendung der Besonderen Vorschriften gemäß §§ 73 ff VgV.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 %
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Projektorganisation 30 %Qualität
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Herangehensweise 20 %Qualität
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Kosten- und Terminkontrolle 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 139 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IBA Ingenieurbüro Bawel & Angermayer1 Veröffentlichung
- 25.04.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 9.953 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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