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Vergabe von Postdienstleistungen (Standardpost)
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation · Ingelheim · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen beabsichtigt, die Dienstleistung „Postdienstleistung“ gem. § 3 Nr. 15 PostG zu vergeben. Grundlage sind die Verfahrensbestimmungen der Vergabeverordnung (VgV), die Ausführungsbestimmungen der VOL/B und die beiliegenden Vergabeunterlagen. Folgende Gebietslose werden gebildet: - Los 1: Beförderung von regionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (Leitregion 55) - Los 2: Beförderung von überregionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (außerhalb Leitregion 55)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Sonstiges
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Postdienstleistungen für regionale und überregionale Briefsendungen.
- Die Ausschreibung ist in zwei Gebietslose unterteilt.
- Es gelten die Verfahrensbestimmungen der VgV und die Ausführungsbestimmungen der VOL/B.
- Die Leistung umfasst die Beförderung von Briefsendungen inklusive Einschreibesendungen.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen vergibt Dienstleistungen im Bereich der Standardpostbeförderung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung dass eine Berechtigung zur Leistungserbringung vorliegt. Eine solche Berechtigung ergibt sich aus: - Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gem. § 4 Abs PostG oder - Berechtigung zur Fortsetzung der Tätigkeit bis zum 18.08.2026 aufgrund vorheriger Eintragung bis zum 18.07.2024 nach § 36 des Postgesetzes vom 22.12.1997. i.V.m. §112 Abs. 1 PostG oder - Vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen bis zum 18.08.2026 nach digitaler Antragsstellung vor endgültiger Entscheidung über den Antrag gem. Verfügung Nr. 87/2024 der Bundesnetzagentur Amtsblatt 18/2024 vom 18.09.2024) Die Bieter haben mit ihrem Angebot anzugeben, aufgrund welcher der vorgenannten Alternativen sie zur Leistungserbringung berechtigt sind. Sofern der Bieter noch nicht im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gem. § 4 Abs.1 PostG eingetragen ist, hat er mit dem Angebot die Gründe hierfür anzugeben und nachzuweisen, dass ein Antrag auf Aufnahme gestellt wurde.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine den folgenden Anforderungen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder im Falle der Beauftragung bestehen wird. Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Ferner muss die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied abzugeben oder im Rahmen einer Projektversicherung durch ein Bietergemeinschaftsmitglied.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Der Bieter muss über eine technische Ausrüstung verfügen, die die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen in Art und Um-fang des Auftrags gewährleistet. Hierzu gehören insbesondere eine angemessene Logistik- und Sortierinfrastruktur, eine ausreichende Fahrzeug- und Zustellmittelflotte sowie geeignete IT- und Track und Trace Systeme. Als Nachweis sind eine Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie eine Aufstellung der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Geräte vorzulegen (z.B. Sortierstandorte, Zustellbasen, Fahrzeuge, Scanner, IT - Systeme). Die Ausrüstung muss dem Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Leistungserbringung tatsächlich zur Verfügung stehen.
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung, wonach eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 besteht. Alternativ wird eine gleichwertige Zertifizierung einer akkreditierten Stelle aus anderen Staaten anerkannt. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Zertifizierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen, ist stattdessen ein Nachweis über das Bestehen eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems ausreichend. In diesem Fall hat der Bieter mit seinem Angebot die Gründe darzulegen, aus denen er die Zertifizierung nicht rechtzeitig einholen konnte, sowie darzustellen, warum er diese Gründe nicht zu vertreten hat. Die Gleichwertigkeit eines solchen vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems ist durch Eigenerklärung zu belegen. Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit, muss die beigefügte Erklärung mindestens die folgenden Aspekte des Systems nachvollziehbar erläutern: - Anwendungsbereich und verwendete Begrifflichkeiten - Kontext der Organisation - Führung - Planung - Unterstützung - Betrieb - Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung, Analyse, interne Audits, Managementbewertung) - Verbesserung
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter über mindestens 2 wertbare Referenzprojekte verfügt. Damit eine Unternehmensreferenz wertbar ist, muss diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Formale Anforderungen: - Angabe des Referenzgebers - Angabe des Auftragswerts (in Euro) - Angabe des Leistungsinhalts (Sendungsmenge Briefsendungen) - Angabe des Erbringungszeitraums (vertraglicher Beginn sowie vertragliches Ende) - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Inhaltliche Anforderungen: -Beförderung von mindestens 200.000 Briefen pro 12-Monate-Zeitraum - Die Referenz muss innerhalb der der letzten drei Jahre erbracht worden sein. - Als Erbringung zählt im vorliegenden Sinne, dass die Referenz im relevanten Jahreszeitraum für mind. 12 Monate durchgängig erbracht wurde. - Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt.
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche). Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: -Erklärung zum Nachunternehmereinsatz Ziffer 3 in der Anlage 7.2– VgV – ANG – Erklärung zur Teilnahmeform Die Bieter haben mit Angebotsabgabe oder spätestens auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die folgenden Eignungsnachweise einzureichen: -Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, -Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. -Angaben zur Berechtigung der Leistungserbringung vorliegt. Die Anforderung hinsichtlich der Berechtigung zur Erbringung von Postdienstleistungen (vgl. insoweit Anforderungen an den Bieter sowie § 4 PostG) gilt für Nachunternehmer entsprechend. - Angaben zu technischer Ausrüstung die die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen in Art und Umfang des Auftrags gewährleistet. Hierzu gehören insbesondere eine angemessene Logistik - und Sortierinfrastruktur, eine ausreichende Fahrzeug- und Zustellmittelflotte sowie geeignete IT- und Track und Trace ‑ Systeme. -Angaben zu geeigneten und vergleichbaren Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bieter beizubringen. -Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus Den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen bezüglich der Referenzen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nur für den Leistungsbereich, in dem diese eingesetzt werden. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bedient sich der AN bei der Erfüllung der Teilleistung Postdienstleistung als Universaldienstleistung (§ 16 PostG) nach dem PostG (Abholen, Sortieren, Weiterleiten und Zustellen von Postsendungen an Empfangende) eines Universaldienstes (§ 15 PostG), so kommt zwischen dem AN und dem Universaldienstanbieter kein unmittelbares Rechtsverhältnis zustande. Für die Leistungsbeziehung können hierbei vorrangig die AG des Universaldienstes gelten. Hiernach ist der Universaldienst auch nicht als Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne anzusehen. Eine entsprechende Angabe bzw. auch eine Überprüfung durch den AG erfolgt nicht. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung (siehe oben) in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: -Erklärung zur Eignungsleihe Der Bieter hat der Vergabestelle auf gesonderte Anforderung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nebst weiteren Eignungsnachweisen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorlegt. Hierzu wird die Vergabestelle bei beabsichtigter Eignungsleihe gesondert nachfolgende Erklärungen und Nachweise anfordern: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung betreffend die zu leihende Eignung Wichtiger Hinweis: Bedient sich der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Hierfür stellt der Auftraggeber Vordrucke bereit. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 10.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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