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Erneuerung EÜ Ferdinandstor und EÜ an der Alster
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Erneuerung EÜ Ferdinandstor und EÜ an der Alster
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erneuerung von zwei Eisenbahnüberführungen (EÜ Ferdinandstor und EÜ an der Alster) in Hamburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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44 Veröffentlichungen
- 19.05.2026 165 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Bauablauf kam es zu geänderten Leistung bei der Herstellung der Mikropfähle. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.05.2026 166:Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für den Projekterfolg waren geänderte Bohrpfahlarbeiten erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.// 164:Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für den Projekterfolg war eine geänderte Ausführung der Auflagequerträger für die Hllfsbrücken notwendig. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.//
- 28.04.2026 163 (gem.Tab. "Nachweis d. Fallgruppen") Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es sind zusätzliche Planungsleistungen für die Erstellung des Gesamterdungskonzeptes erforderlich Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 10.04.2026 154 (176) - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für die Ausführung der Belastungsstopfgänge in den Fern- und S-Bahngleisen ist es erforderlich, dass alle im Baubereich befindlichen LST Komponenten demontiert und nach Ausführung der Stopfleistung wieder montiert und abgenommen werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 156 (178) - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für die Versetzung von 3 Stück ZS3 Signale wird eine zusätzliche Kampfmittelsondierung und die Gründungsarbeit der Signale erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 161 (173) - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Rahmen der PTI -Planung ist es erforderlich abgestufte Geschwindigkeitssignalisierung, Zs3 und 500Hz-Gleismagnete erstellen zu lassen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 162 (174) - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für die Herstellung des Endzustandes sind zusätzliche PTI-Planungsleistungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 10.04.2026 155 (179) - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund von Baustellbedingten Anderungen, Zusatzleistungen und Anderungen von Bauabläufen kommt es zu einer Bauzeitverlängerung über den vertraglichen Termin 30.11.2025 hinaus. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 159 (180) - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund parallel laufender Arbeiten am Gleis 14 kommt es zu Bauverzögerungen der Kabeltiefbau- und Kabelzugarbeiten. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 02.03.2026 153 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist eine zusätzliche Planung in Bezug auf die Rettungstreppen im Endzustand erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.02.2026 151-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist erforderlich, den Umfang der Planungsleistungen für den Strassenbau zu ändern. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 16.02.2026 MKA 153 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es waren geänderte Planungsleistungen mit Bezug auf die Planunterlagen PT1 und PT2 erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 03.02.2026 MKA 169 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist bei einigen Weichen erforderlich, neue Zungenvorrichtungen und Zwischenschienen einzubauen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 12.01.2026 164 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es war eine geänderte Belegung und Ausrüstung der Kabelkanaltrasse Nord erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 167 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es war konstruktiv eine geänderte Ausführung des Vogeleinflugschutzes erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 12.01.2026 144: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es war im Bereich LST eine zusätzliche Bestandsplanpflege erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 145: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es waren für die Planung der Rettungstreppen zusätzliche Betrachtungen und Abstimmungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 12.01.2026 166 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist eine verlängerte Vorhaltung der Kabelhilfsbrücken erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 168 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist zur erforderlichen Herstellung der Baufreiheit an Gleis 14 zusätzliche Leistungen erforderlich (Rückschnittarbeiten, Freilegen Kabeltröge, Ersetzen von Kabeltrogdeckeln). Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.11.2025 140 (gem.Tab. "Nachweis d.Fallgruppen") - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zusammenhang mit der geänderten Bauausführung des Endzustandes werden gesonderte statische Nachweise erforderlich. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 141 (gem.Tab. "Nachweis d.Fallgruppen") - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es waren bzgl. der Sacklochbohrungen sowie des Korrosionsschutzes an den Uberbauten zusätzliche Leistungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 142 (gem.Tab. "Nachweis d.Fallgruppen") - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es waren zusätzliche Kabelkanalgefäße für die Gangstege der Überbauten Gleis 8 und 2 an der EU Ferdinandsor erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 143 (gem.Tab. "Nachweis d.Fallgruppen") - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es war erforderlich, ISO-Stöße zu versetzen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 16.10.2025 138 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Zur Böschungssicherung an den Achsen F 10 Nord und A 40 Süd sind zusätzliche Winkelstützelemente zu liefern und einzubauen. Auf den Winkelstützelementen muss aus Sicherheitsgründen die Montage eines Geländers erfolgen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 142 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zuge der Bauausführung ist es zusätzlich erforderlich, den Gleislängsverbau zum Gleis 8 zu verlängern. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 130 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zuge der Bauausführung ist es erforderlich, die Sicherung eines Signalauslegers ohne Bestandsunterlagen zu beplanen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 131 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zuge der Bauausführung ist es erforderlich, ein zusätzliches Entwässerungskonzept umzusetzen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 132 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zuge der Bauausführung ist es erforderlich, das Deckenhöhenkonzept der Straßenbauplanung mit der KIB-Ausführungsplanung anzugleichen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 135 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für den Projekterfolg war die Herstellung und Beprobung bis zum Bruchzustand von separaten, zusätzlichen Probeankern mit Untersuchungsprüfung erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 132 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund der Vorgaben aus den geltenden Richtlinien mussten Varianten zur regelkonformen Lage der 500 Hz-Gleismagneten untersucht werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 16.10.2025 90 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zuge der Bauausführung ist es erforderlich die Planung für die Durchfahrtshöghe der Straße anzupassen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 133 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund von betrieblichen Fehlermeldungen mussten zusätzliche Sinderklemmbleche eingebaut werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 134 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund von behördlichen Auflagen ist ein zusätzliches gesamthaftes Entwässerungskonzept erstellt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 135 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zuge der Bauausführung warenn zusätzliche Ankerkonstruktionen zu bemessen, zu liefern und einzubauen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 137 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Zur Böschungssicherung am Widerlager Achse A 40 wurde auf der Nord-Westseite aufgrund der Gesamtstand sicherheit eine tangierende Bohrpfahlwand erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 16.10.2025 128 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Im Zuge der Ausführung musste der Vogeleinflugschutz umgeplant werden. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 129 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund von Auflagen des Prüfingenieurs mussten die hergestellten Sacklochbohrungen in Folge eines geänderten Bauablaufs wieder saniert werden. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 136 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund geänderter Lagerlasten und veränderter geometrischer Randbedingungen müssen geänderte Lagerkonstruktionen verwendet werden. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 139 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es sind alle Widerlagerwände, Flügelwände und Mastkonsolen in der Sichtbetonklasse 3 herzustellen, was ein geändertes Schalungssystem erforderlich macht. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 140 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist die Ausführung von geänderten Lageranchlussbereichen erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 141 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. In den Gleisen 14 und 1 sind Fang-und Führungseinrichtungen einzubauen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 02.10.2025 MKA 150 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund von erforderlichen Anpassungen im Bauablauf und der Realisierung war eine Fortschreibung und Anpassung der Planung in den Gewerken Oberbau/Tiefbau/Entwässerung für den Endzustand erforderlich. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.09.2025 MKA 159 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist die Bauausführung inkl. der notwendigen Zusammenhangsmaßnahmen für einen geänderten Endzustand sowie die Erarbeitung eines zusätzlichen Transport- und Monatgekonzeptes im Bereich der S-Bahn vorzunehmen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.09.2025 MKA 152 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist die Bauausführung inkl. der notwendigen Zusammenhangsmaßnahmen für einen geänderten Endzustand sowie die Erarbeitung eines zusätzlichen Transport- und Montagekonzeptes vorzunehmen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.09.2025 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens war es im Projektverlauf erforderlich, ein 3D-Modell anzufertigen Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.09.2025 MKA53: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Nach Auswertung der anfänglichen Probebelastungen wurden Pfähle mit größerem Durchmesser gutachterlich festgelegt, so dass weitere Prüfungen auf modifizierter Prüflast bis zum Versagen der Mantelreibung durchzuführen waren. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. // MKA148: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für den Projekterfolg ist es erforderlich, dass die Pflege der technischen Plätze und die Erfassung der Daten-Änderungsbelege erstellt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.11.2024 LÄ129 Aufgrund der geänderten Durchfahrtshöhe muss die Straßenoberfläche zurückgebaut und 10 cm tiefer wieder eingebaut werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 24.10.2024 NT_122 Es ist die Planung und Ausführung der bauzeitlichen Gründung von vier Zwergsignalen im Bereich der Hilfsbrücke erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_123 Aufgrund geänderter Einflussfaktoren für den Ausbau der Hilfbrücken ist es erforderlich eine zusätzliche Montageplanung zu erstellen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_124 Aufgrund bahnbetrieblicher Einschränkungen im Bereich der Hilfsbrücken ist eine Regulierung der verbauten Rippenplatten notwendig. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_125 Es waren zusätzliche LST-Arbeiten in der Mai-Sperrpause erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_126 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es musste eine zusätzliche Ankerlage mit Gurtungen eingebaut werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_127 Aufgrund geänderter Ausführungszeiträume der Gründungsarbeiten der Widerlager kommt es zu zusätzlichen Material- und Arbeitskosten. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_128 Für den Rückbau der Stahlbrücken und den Einbau der Hilfsbrücken in der Fern- und S-Bahn ist eine geänderte Vollsperrung notwendig. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_130 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Durch Kollisionen der Kappen mit den Hilfsbrücken müssen die Kappen in Fertigteilbauweise hergestellt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. NT_131 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund von Bohrhindernissen waren zusätzliche Maßnahmen erforderlich Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 01.10.2024 97: Es sind in dem Gleis Strecke 6100-1 zusätzlich 200 Schwellen B 70 zu wechseln. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 16.08.2024 99 - Es sind zusätzliche Oberbauarbeiten für den Einbau von Hilfsbrücken erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 104 - Es sind die zusätzliche Herstellung sowie die Lieferung von mehreren Stromschienenkonsolen und Stromschienenauslegern erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 100 - Es sind zusätzliche Ausstattungskomponenten für das Weichenzubehör erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 101 - Um die Unebenheiten der Holzschwellen zu gewährleisten müssen diese unterfüttert und ein Formschluss zwischen Schwellenauflagerträger und Holzschwelle hergestellt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 102 - Es ist ein Geo-Monitoring für die Hilfsbrücken und die Gleislage im Hinterfüllbereich erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 103 - Es sind zusätzliche Maßnahen für die Kranstandorte erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 93 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es sind zusätzliche Planungen des Oberbau und Tiefbaus für die Sperrpause Mai 2024 notwendig Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 92 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es sind zusätzliche Planungen des Oberbau und Tiefbaus für die Sperrpause März 2024 notwendig Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 95 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Durch den Einbau von Hilfsbrückenzügen in der Fernbahn ergeben sich zusätzliche Aufwendungen zur Herstellung des Oberbodens. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 105 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für den Baufortschritt sind zusätzliche LST Arbeiten in der März-Sperrpause 2024 notwendig. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 94 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für die Fernbahngleise 8, 13 und 14 muss eine zusätzliche Planung für die Ergänzung der Sicherungskappen erfolgen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 96 - Aufgrund der bautechnischen Prüfung ist die zusätzliche Herstellung Längsfesthalterungen an Lagerachsen notwendig. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.07.2024 98 - In definierten Sperrpausen müssen Sicherungskappen eingebaut werden sowie ein Schienenanstrich für die Senkung der Schienentemperatur vorgenomen werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 24.04.2024 90 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es kommt zu Änderungen in der Ausführung der Gehwegkonsolen EÜ An der Alster. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 24.04.2024 89 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es ist erforderlich, die Gründung der Hilfsstützen EÜ Ferdinandstor geändert auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 24.04.2024 91 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es kommt zu Änderungen in der Ausführung der Gehwegkonsolen EÜ Ferdinandstor. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 24.04.2024 85 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für die Umsetzung der Erdung müssen Änderungen der Erdungsplanung der HBr-Ketten und der Verbauten vorgenommen werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 24.04.2024 86 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Die gleisgebundene Abholung, sowie ein LKW Transport mit Verladung ist aufgrund fehlender Gleisanbindung und Platzmangels nicht möglich. Es mussten Alternativen untersucht und die Vorzugslösung umgesetzt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 24.04.2024 88 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund einer Projektänderungen müssen zusätzliche statische Nachweise für weitere Kranstandorte erbracht werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 08.04.2024 84 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund geänderter Bauzustände sind zusätzliche Baubehelfe erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 08.04.2024 76 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für den Bereich Auflagerbalken, Schienenstützpunktträger und Erdung Hilfsbrückenketten sind zusätzliche Planungsaufwendungen und Koordinierungsleistungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 08.04.2024 79 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. In der Planung und Ausführung ist ein Anprallschutz gemäß geltenden Richtlinien vorzusehen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 08.04.2024 83 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es waren zusätzliche LST-Arbeiten in der Sperrpause Oktober 2023 erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 08.04.2024 73 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es war eine zusätzliche Ausführungsplanung Sicherung OLA-Maste 287-4a, -6c und -8b im Bauzustand erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 22.03.2024 74 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Die LST-Ausführungsplanung des Baufeldes muss um zusätzlich Planungsleistungen in Sperrpausen und den Endzustand ergänzt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 22.03.2024 82 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. U.a. aufgrund einer geänderten Ausführungsvariante ist der Aus- und Einbau von mehreren Weichengroßteilen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 22.03.2024 77 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für die Sperrpause Oktober 2023 sind zusätzliche Planungsleistungen im Bereich Oberbau/Tiefbau nötig. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 22.03.2024 80 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Für den Bereich Auflagerbalken, Schienenstützpunktträger und Erdung Hilfsbrückenketten sind zusätzliche Planungsaufwendungen und Koordinierungsleistungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 22.03.2024 75 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Durch Regelwerksanpassungen ist es erforderlich, zusätzliche Nachweise am Überbau zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 22.03.2024 81 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Es muss die Kopfbalkengeometrie eines Mittelpfeilers planerisch angepasst werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen aktuell
- 22.03.2024 78 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Ferdinandstor und An der Alster. Aufgrund eines geänderten Planprüflaufs zur Sicherstellung des Bauablaufs müssen die Ausführungsunterlagen der Hilfstützen nachgereicht werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
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