Präqualifikation / Eignungsnachweise
Voraus-setzung für die Teilnahme von Unternehmen sind eine gültige Lizenz der Regulierungsbehörde für Te-lekommunikation und Post (Übergangsregelung) oder eine Eintragung in das sog. Anbieterverzeichnis gemäß (§ 4 Abs. 1 S. 2 PostG) haben.