Mehr Details
Betrieb der öffentlichen Beleuchtung
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Facility Management & Gebäudetechnik-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Facility Management & Gebäudetechnik" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenBetrieb der öffentlichen Beleuchtung🏆 badenovaNETZE GmbH · Freiburg
- badenovaNETZE GmbH · Freiburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: badenovaNETZE GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 79106 Freiburg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Freiburg. Die Stadt Freiburg beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14 und 17 VgV.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
📄 Unterlagen
Die Ziffer 5.1.6 „Zusätzliche Informationen“ wird wie folgt geändert: Es findet keine Wertungsprüfung nach § 51 Abs. 1 VgV und keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, statt. In das weitere Verfahren werden alle Bewerber aufgenommen, welche die Mindestanforderungen nach Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung erfüllen. Unter Ziffer 5.1.9 „Informationen über die zweite Phase des zweiphasigen Verfahrens“ und dort „Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber“ wurde die Höchstzahl gestrichen (entfällt). Die Anlage "Allgemeine Bieterinformation" wurde aktualisiert und ausgetauscht. Alle anderen Unterlagen sind unverändert. Außerdem wurde der Einreichungstermin vom 05.05. auf den 12.05.2025, 10:00 Uhr, verschoben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 70 %
70 % Angebotspreis, davon 35 % für das Betreiberentgelt nach der Position 1 des Preisblatts und 35 % für Vergütungen gemäß LV Bauleistungen nach Position 2 des Preisblatts.
-
Leistungsbewertung gemäß Bewertungsmatrix 30 %Qualität
30 % für Bieterkonzepte, davon 10 % für das Betrieb und Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen, 5 % für das Konzept der Umstellung der Steuerung und 15 % für das Konzept zum Ersatz der Schaltstellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 12.05.2025 Die Ziffer 5.1.6 „Zusätzliche Informationen“ wird wie folgt geändert: Es findet keine Wertungsprüfung nach § 51 Abs. 1 VgV und keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, statt. In das weitere Verfahren werden alle Bewerber aufgenommen, welche die Mindestanforderungen nach Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung erfüllen. Unter Ziffer 5.1.9 „Informationen über die zweite Phase des zweiphasigen Verfahrens“ und dort „Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber“ wurde die Höchstzahl gestrichen (entfällt). Die Anlage "Allgemeine Bieterinformation" wurde aktualisiert und ausgetauscht. Alle anderen Unterlagen sind unverändert. Außerdem wurde der Einreichungstermin vom 05.05. auf den 12.05.2025, 10:00 Uhr, verschoben.
- Frist 05.05.2025 Original-Veröffentlichung
- 02.05.2025 Die Ziffer 5.1.6 „Zusätzliche Informationen“ wird wie folgt geändert: Es findet keine Wertungsprüfung nach § 51 Abs. 1 VgV und keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, statt. In das weitere Verfahren werden alle Bewerber aufgenommen, welche die Mindestanforderungen nach Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung erfüllen. Unter Ziffer 5.1.9 „Informationen über die zweite Phase des zweiphasigen Verfahrens“ und dort „Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber“ wurde die Höchstzahl gestrichen (entfällt). Die Anlage "Allgemeine Bieterinformation" wurde aktualisiert und ausgetauscht. Alle anderen Unterlagen sind unverändert. Außerdem wurde der Einreichungstermin vom 05.05. auf den 12.05.2025, 10:00 Uhr, verschoben.
- 07.04.2025 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 268 Tage nach Fristende
Auftragnehmer badenovaNETZE GmbH1 Veröffentlichung
- 04.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →