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Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München - Los 1 (Gemeinde Unterschleißheim, Oberschleißheim und Garching bei München)Rahmen 2.147.000 €🏆 Ziberi GmbH · Langenbach
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Los 2 VergebenRahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München - Los 2 (Gemeinde Ismaning, Unterföhring, Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim bei München)Rahmen 287.500 €🏆 Hausmeisterei Christian Mahl & Entrümpelungen · Hohenlinden
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Los 3 VergebenRahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München - Los 3 (Gemeinde Haar, Putzbrunn, Neubiberg, Ottobrunn und Grasbrunn)Rahmen 345.000 €🏆 Hausmeisterei Christian Mahl & Entrümpelungen · Hohenlinden
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Los 4 VergebenRahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München - Los 4 (Gemeinde Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching, Sauerlach, Brunnthal, Aying, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Hohenbrunn)Rahmen 575.000 €🏆 Ziberi GmbH · Langenbach
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Los 5 VergebenRahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München - Los 5 (Gemeinde Gräfelfing, Planegg, Neuried, Grünwald und Pullach im Isartal)Rahmen 172.500 €🏆 PAKO Pawel Pakosz · Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Los 6 VergebenRahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises München - Los 6 (Gemeinde Schäftlarn, Straßlach-Dingharting und Baierbrunn)Rahmen 422.000 €🏆 Ziberi GmbH · Langenbach
- Hausmeisterei Christian Mahl & Entrümpelungen · Hohenlinden Kleinstunternehmen
- PAKO Pawel Pakosz · Höhenkirchen-Siegertsbrunn Kleinstunternehmen
- Ziberi GmbH · Langenbach Kleines Unternehmen
Beschreibung
Das Landratsamt München betreut und unterhält Immobilien zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis München. Auf den Außenanlagen dieser Objekte befinden sich vor allem Rasenflächen, Hecken, Bäume, Sträucher, Parkplätze, Zufahrten sowie Straßen- oder Gehwegangrenzungen. Die Außenanlagen müssen das gesamte Jahr über entsprechend den saisonalen Anforderungen gepflegt werden. Das bedeutet die Herstellung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, eines gepflegten Außenbilds sowie den Erhalt der Pflanzen und der Bausubstanz der Außenanlagen der Objekte. Wichtige Aufgaben sind hierbei unter anderem der Winterdienst, die Pflege der Rasenflächen und der Schnitt der Hecken und Sträucher. Das Landratsamt München sucht geeignete Auftragnehmer, die die Außenanlagenpflege in den dezentralen Objekten der Flüchtlingsunterbringung übernehmen können. Deshalb schreibt es diese Leistung, aufgeteilt auf sechs Lose, aus.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Hausmeisterei Christian Mahl & Entrümpelungen · PAKO Pawel Pakosz · Ziberi GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.147.000 €1 Veröffentlichung
- 03.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 417 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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