Lieferung von 4 Stück Abfallsammelfahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb (Dieselmotor)
KI Die Stadtreinigung Dresden GmbH schreibt die Lieferung von vier Abfallsammelfahrzeugen mit Dieselantrieb aus.
Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft · Dietzenbach · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 10.11.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschaffung von Fahrzeugen inkl. feuerwehrtechnischen Ausbau
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Änderung der Gesamtlosvergabe. Angebote können jetzt für ein Los, für mehrere Lose oder für die Gesamtheit aller Lose eingereicht werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Gesamtlosabgabe. Die maximale Anzahl an Losen, für die ein Angebot abgegeben werden kann, beträgt 2. Austausch der Leistungsbeschreibung zur Anpassung von Position bzgl. der angebotenen Möglichkeiten.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
Es werden Fahrzeuge mit feuerwehrtechnischem Ausbau beschafft.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Ausschlusskriterien (A) Ausschlusskriterien sind für den Beschaffungsgegenstand unbedingt notwendig. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Können in der Leistungsbeschreibung als Ausschlusskriterien (A) definierte Leistungsanforderungen vom Bieter nicht erfüllt werden, wird das Angebot somit von der Wertung ausgeschlossen. Ausschlusskriterien werden für die technischen und funktionalen Anforderungen für das Produkt definiert und stellen zugleich zwingend zu erfüllende Mindestanforderungen dar. Mindestanforderungen sind technische Anforderungen, die zur Erreichung von vordefinierten Mindestzielen (Minimalbedingungen) erforderlich sind. Sie dienen der Erlangung von Sicherheit und Prozessfähigkeit und sind zudem Kundenanforderungen, die zum Erreichen der Kundenzufriedenheit erforderlich sind. Vom Bieter ist die Erfüllung bzw. Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums entsprechend anzukreuzen! Bewertungskriterien (B) Bewertungskriterien werden für die technischen und funktionalen Anforderungen des Produktes, für den Angebotspreis sowie für die Lieferzeit definiert. Als Bewertungskriterien definierte Leistungsanforderungen des Angebotes werden gemäß dem erreichten Erfüllungsgrad mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Wird keine Angabe zur jeweiligen Anforderung durch den Bieter gemacht, führt dies lediglich zu einer schlechteren Bewertung, hingegen nicht zum Ausschluss. Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes (ohne Optionen) Der Abdeckungsgrad des Pflichtenheftes beschreibt den technischen Wert der Leistung. Für die Bewertung des Abdeckungsgrades des Pflichtenheftes werden Bewertungspunkte (B) vergeben. Bei der Vergabe der Bewertungspunkte wird zwischen sechs Erfüllungsgraden unterschieden. 10 Punkte: Sehr gut Die Anforderungen werden vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Das Konzept ist schlüssig, detailliert und lässt keine Fragen offen. 8 Punkte: Gut Die Anforderungen werden vollständig erfüllt. Es gibt lediglich minimale Unklarheiten in der Darstellung, die keine Auswirkung auf die Funktion haben. 6 Punkte: Befriedigend Die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt. Es gibt leichte Defizite in der Detailtiefe, die Kernanforderungen sind jedoch sichergestellt. 4 Punkte: Ausreichend Die Anforderungen werden mit Einschränkungen erfüllt. Es fehlen Erläuterungen zu wichtigen Details, eine Umsetzung ist aber noch möglich. 2 Punkte: Mangelhaft Die Anforderungen werden nur in unbedeutenden Teilen erfüllt. Wesentliche Informationen fehlen. 0 Punkte: Ungenügend Die Anforderung wird nicht erfüllt, das Angebot ist in diesem Punkt unbrauchbar oder die Antwort fehlt komplett. Diese Punkte werden in der Relation von 45 % zu den anderen Kriterien der obigen Tabelle gesetzt und bewertet. Die hierbei maximal erreichbare Punktzahl ist hier somit 450. Sollten bei einzelnen Positionen keine Wertungspunkte vergeben werden, erhalten alle Bewerber an dieser Stelle die gleiche (bzw. keine) Punktzahl in der Auswertung.
Die Bewertung des Preiskriteriums erfolgt nach der einfachen Proportionalitätsmethode. Das preislich günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl von 40 Punkten. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = (Niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis) × 40 Bei der Ermittlung der Punktzahl wird lediglich die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Nachkommastellen werden ohne Rundung (Auf- oder Abrundung) gestrichen.
Grundlage der Punktebewertung für das Kriterium Lieferzeit ist die verbindliche Angabe des Bieters im Angebot (Zeitraum ab Auftragserteilung bis zur vollständigen Lieferung/Abnahme). Die Vergabe der Bewertungspunkte (B) erfolgt gemäß der nachfolgenden Zuordnungstabelle:Lieferzeit Bewertungspunkte (B) ≤ 18 Monate 10 Punkte ≤ 20 Monate 8 Punkte ≤ 22 Monate 6 Punkte ≤ 23 Monate 4 Punkte ≤ 24 Monate 2 Punkte >24 Monate 0 Punkte Berechnungslogik: Der jeweils gemäß Tabelle erzielte Punktewert (0 bis 10) wird mit einem Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert (entspricht einer Relation von 10 % zur Gesamtbewertung). Die hierbei maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Maßgeblich für die Wertung ist die im Angebotsschreiben genannte Lieferfrist in vollen Monaten. Sollten Bieterangaben zwischen den Stufen liegen, erfolgt die Einordnung in die nächsthöhere (schlechtere) Stufe der Tabelle (z. B. werden 22,5 Monate wie 23 Monate gewertet). Der jeweils erzielte Punktewert wird mit einem Gewichtungsfaktor 10 (Relation = 10%) multipliziert. Der maximal zu erzielende Punktewert liegt hierbei demzufolge bei 100 Punkten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 292 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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