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Empfangsdienstleistungen
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH · Frankfurt am Main · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEmpfangsdienstleistungen🏆 ESD Empfangs- und SekretariatsDienstleistungen GmbH · Bad Soden
- ESD Empfangs- und SekretariatsDienstleistungen GmbH · Bad Soden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen am Sitz des Auftraggebers in der Olof-Palme-Straße 17 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wurde unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) geführt. Die Leistung wurde im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben. Das Vergabeverfahren wurde elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform DTVP durchgeführt. Anfragen waren grundsätzlich nur über die Vergabeplattform einzureichen. Die Versendung der Bieterinformationen erfolgte ebenfalls über die Vergabeplattform. Das Angebot war wie vorgegeben zu erstellen und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle (DTVP) zu übermitteln. Auf Anlagen, die über die Formblätter hinausgehen, sollte verzichtet werden, soweit dies nicht explizit anders angegeben war (bspw. im Falle einer Selbstreinigung). Der Bieter hatte die Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen. Hätten nach Auffassung eines interessierten Wirtschafsteilnehmers Widersprüche oder Unklarheiten in den Unterlagen bestanden, wären diese sowie alle sonstigen Bieterfragen und Ersuchen um zusätzliche Auskünfte der Vergabestelle grundsätzlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabe-Plattform rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen gewesen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist konnte das Angebot berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Berichtigungen, Änderungen des Angebotes und das Zurückziehen von Angeboten waren bei der Vergabestelle in der gleichen Weise wie das Angebot über die Vergabeplattform einzureichen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis (Wertungspreis) 50 %Preis
Der Zuschlag erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien waren hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte.
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Leistungspunkte 50 %Qualität
Der Zuschlag erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien waren hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte. Das Zuschlagskriterium "Leistungspunkte" war in 2 Unterkriterien untergliedert: I. "Leistungs- und Implementierungskonzept" (gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums) II. "Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals" (ebenfalls gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums) Beide Unterkriterien waren zudem in verschiedene Bewertungsaspekte untergliedert. Diese Bewertungsaspekte waren den veröffentlichten Bewerbungsbedingungen (A_01) und der Bewertungsmatrix (A_03) zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ESD Empfangs- und SekretariatsDienstleistungen GmbH1 Veröffentlichung
- 03.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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