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Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau Bst 2 incl. Anpassungsleistungen
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErneuerung der Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau Bst 2 incl. Anpassungsleistungen🏆 Hasselmann GmbH · Werra-Suhl-Tal
- Hasselmann GmbH · Werra-Suhl-Tal
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau Bst 2 incl. Anpassungsleistungen
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 01.05.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
7 Veröffentlichungen
- 26.05.2026 29 Ein Wechsel des ANs ist bei den o.g. Leistungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da ein am Vorhaben nicht beteiligter AN den Zustand des Gebäudes Posten D völlig neu erkunden und Risiken pauschal einpreisen müsste. Darüber hinaus würden beträchtliche, zusätzliche Kosten für erneute Koordinations- und Schnittstellenaufwänden entstehen.
- 07.04.2026 12, 14, 18, 20: Im Rahmen der Detaillierung der Entwurfsplanug zum Niveau einer Ausführungsplanung haben neue Erkenntnisse dazu geführt, dass die Bauteile bzw. deren Ausführung angepasst werden müssen. 10, 11:Bei den hier vorliegenden, nicht vorhersehbaren Umständen, handelt es sich um unterirdische Hindernisse im Baufeld (Mauerwerk, Fundamente) und vereinzelte Kleinteile, wie alte Stahlteile und Kabelschrott, die an verschiedenen Stellen im Baufeld vorgefunden wurden. Die Hindernisse müssen unverzüglich entfernt werden, damit die vertraglich geschuldete Leistung erbracht werden kann.
- 02.04.2026 6 Ein Wechsel des ANs ist bei den o.g. Leistungen nicht sinnvoll im Bauablauf trennbar, da die Arbeiten in die bestehenden Arbeitsschritte integriert werden müssen. Die Schnittstellenkoordination, die sich aus der Beteiligung mehrerer ANs ergibt, ist im Sperrbereich platztechnisch nicht realisierbar. 19 Der Wechsel des Auftragnehmers wäre durch die begrenzten Logistikflächen und -gleise mit einem erheblichen zusätzlichen Koordinationsaufwand verbunden. Mit der zusätzlichen Organisation würden auch höhere Kosten und ggf. Schwierigkeiten für das Projekt einhergehen, da zusätzlicher Abstimmungsbedarf zwischen den Auftragnehmern und dem Auftraggeber entsteht.
- 13.11.2025 Die Logistikgleise sind im laufenden Bauvorhaben vertraglich an die Firma Hasselmann bis 11/2026 vergeben. Aufgrund kurzfristiger Nutzungseinschränkungen durch Beschädigungen an den Weichenschwellen ist eine Schwellenwechsel erforderlich, um Behinderungen im Baublauf zu minimieren. Durch die örtlichen Überschneidungen in der vertraglich vereinbarten Nutzung der Logistikgleise sowie angrenzender Weichen ist eine separate Ausführung der Leistung nicht möglich und würde zu Behinderungen im Bauablauf führen.
- 09.09.2025 AO 03 Das Gleis S63b liegt im Planungs-/Bewertungs- und Umbaubereich der beuftragten Leistung. Durch die Änderung der Ril954.9103 gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Benutzung von Randwegen mit unterschiedlichen Lichtfarben ist der ursprünglich geplante Neuanschluss der Bestandsbeleuchtung an die HV G6 nicht mehr möglich und die Leuchtmittel am Gleis S63b sind zu tauschen. Die Maste können aufgrund eines Umbauverbotes wegen der eingeschränkten statischen Belastbarkeit durch einen Arbeiter und eine rettende Person nicht weiterverwendet werden. Daher ist der vollständige Austausch der Masten inkl. Leuchten als Teil der Gleisfeldbeleuchtung 6 erforderlich.
- 05.09.2025 AO 02 Zur Realisierung des Bz2.12 ist die zusätzliche Verlegung eines Kabels vom Stw W15 bis zur Bestandsbeleuchtung zur temporären Sicherung der Leuchten 718-748 erforderlich.
- 08.07.2025 Die Schilder sind im Rahmen der Bauausführung vor der Abnahme des jeweiligen Bauzustandes auf die Maste zu kleben. Eine Trennung der Leistung ist aufgrund der Gewährleistungsschnittstelle nicht möglich.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hasselmann GmbH1 Veröffentlichung
- 30.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.130 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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