Zertifikate
mobiler Sicherheitsdienstleistungen gemäß DIN 77200-1
ENTEGA AG · Darmstadt · Hessen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 16.10.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Die ENTEGA AG und ihre Tochtergesellschaften sind in den Geschäftsfeldern Energieerzeugung, Energiehandel, Energievertrieb, Energienetze, öffentlich-rechtliche Betriebsführung sowie Shared Services tätig. Als kommunal verankertes Unternehmen übernimmt die ENTEGA AG Verantwortung für die Region und die dort lebenden Menschen. Sie gestaltet die Energiewende aktiv mit und verfolgt eine konsequent auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmensstrategie. Die Ausschreibung richtet sich an alle Geschlechter (m, w, d) gleichermaßen. Die ENTEGA AG und ihre Tochtergesellschaften nutzen mehrere Liegenschaften und Objekte an verschiedenen Standorten. Vor diesem Hintergrund schreibt die ENTEGA AG einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung mobiler Sicherheitsdienstleistungen gemäß DIN 77200-1 für diese Standorte aus. Ziel des Auftraggebers ist es, durch die ausgeschriebenen mobilen Sicherheitsdienstleistungen eine sichtbare Präsenz sicherzustellen, präventiv zu wirken sowie akute Gefahren und Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen den Revierdienst mit der Durchführung regelmäßiger Kontrollgänge an den benannten Objekten zu Tages- und Nachtzeiten, die Bereitstellung und Führung eines digitalen Wachbuchs, die Bereitstellung, Installation und den Betrieb eines Wächterkontrollsystems, die Erstellung regelmäßiger Rapporte über durchgeführte Bestreifungen und Interventionsfahrten, die Meldung von Unregelmäßigkeiten sowie den Interventionsdienst im Rahmen einer 24/7-Bereitschaft. Dieser beinhaltet die Durchführung von Kontrollfahrten bei sicherheitsrelevanten Feststellungen oder Alarmmeldungen durch die jeweiligen Leitwarten.
Branche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Die ENTEGA AG sucht einen Dienstleister für mobile Sicherheitsdienstleistungen gemäß DIN 77200-1 für ihre Liegenschaften.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Dieses Kriterium wird mit maximal 70 Punkten bewertet. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus: Summe Jahrespreis aller ausgeschriebenen Liegenschaften + jeweils 50 Stunden für zusätzliche Leistungen Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 70 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 70 / Preis Bieter XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
Das Kriterium wird mit maximal 30 Punkten bewertet. Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Struktur- und Umsetzungskonzept einzureichen. Dieses Konzept darf einen Umfang von maximal 5 DINA A4 Seiten nicht überschreiten. Inhalt dieses Konzeptes ist die Erläuterung und Darstellung von Maßnahmen, die der Bieter ergreift, um zu gewährleisten, dass die nach Vertrag und Leistungsbeschreibung geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Der Bieter soll dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte eingehen: • Darstellung der Leistellenorganisation sowie deren Besetzung zur Darlegung der Erbringung der Regelleistungen sowie der Zusatzaufgaben und Sondereinsätze • Kommunikationsstrategie des Bieters zur Sicherstellung der vereinbarten Ansprechpartnerregelung, insbesondere der 24/7 Erreichbarkeit für den AG. • Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung des Einsatzpersonals in Fällen von Krankheit und Urlaub; dabei soll auch darauf eingegangen werden, wie der Bieter sicherstellt, dass auch diejenigen Mitarbeitenden die Leistungen erbringen können, die nur als Vertretung zum Einsatz kommen. Dem Auftraggeber kommt es dabei insbesondere darauf an, dass die Ausführungen des Bieters plausibel und nachvollziehbar in Bezug auf die konkrete Leistungserbringung sind. Darüber hinaus ist für den Auftraggeber wichtig, dass eine effiziente und zuverlässige Leistungserbringung erfolgt. Die vom Bieter im Konzept getätigten Angaben werden im Auftragsfall Gegenstand der geschuldeten Leistung. Sehr gut = 30 – 22 Punkte Gut = 21 – 14 Punkte Ausreichend = 13 – 5 Punkte Mangelhaft = 4 – 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Existenznachweis Der Bieter/die Bietergemeinschaft (alle Mitglieder) hat eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters einzureichen. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ich/wir erkläre(n), dass für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme je Schadensfall (jährlich 2-fach maximiert) von jeweils mindestens 10.000.000,00 € für Personenschäden 5.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden 300.000,00 € für Schlüsselverlust je Schadensereignis aufweisen bzw. eine Eigenerklärung über die Bereitschaft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall für die Dauer seiner/ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag abzuschließen, einreichen.
Einhaltung der Russland Sanktionen Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Der / die Bewerber / Bieter bestätigt / bestätigen, dass er / sie sämtliche Verträge mit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der vorgenannten Ziffer 1 aufweisen, spätestens mit Wirkung zum 10. Oktober 2022 gekündigt hat / haben. (Wird über die formgebundene Anlage ''Bewerberbogen'' erklärt.)
Weitere Anforderungen nach dem hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 17. Juni 2026, GVBl. 2026 Nr. 40. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn entsprechend den Vorgaben des § 4 HVTG zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, 1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, • meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das Entgelt zu gewähren, das nach § 4 Abs. 1 und 3 HVTG in einer Rechtsverordnung des Landes für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. Soweit eine solche Rechtsverordnung keine Anwendung findet, verpflichte/n ich/wir mich/uns, bei der Ausführung der Leistung mindestens das Entgelt zu gewähren, das nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wird. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller deren Einhaltung nachzuweisen ist. • meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung über Verkehrsleistungen und freigestellte Schülerverkehre mindestens das in Hessen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung und der für entgeltrelevant erklärten Bestandteile dieser Tarifverträge zu zahlen und Erhöhungen während der Ausführungszeit vorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Auszubildende. 2. Ich/Wir erkläre/n, • dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen. 3. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, • für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, mit diesen die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4, 5 und 10 HVTG vertraglich zu vereinbaren. Spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen habe ich/haben wir dem Auftraggeber eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen. (Wird über die formgebundene Anlage ''Bewerberbogen'' erklärt.)
Umsätze mit vergleichbaren Leistungen Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein abgeschlossenes Geschäftsjahr liegt vor, wenn der unternehmerische Jahresabschluss final vorliegt. Bei einer Bieter- oder Bietergemeinschaft zählt der durchschnittliche Jahresumsatz der Gemeinschaft.
Es wird bestätigt, dass der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft folgenden Zertifizierung vorweisen kann: Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9001 (Nachweis) Nachweis Zertifizierung DIN 77200 (Nachweis) Die Nachweise sind der formgebundenen Anlage ''Bewerberbogen'' beizufügen.
1. Referenzen Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss seine fachliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer Referenzen darstellen MINDESTKRITERIUM: - Vergleichbare Referenzen sind die Durchführung des nächtlichen Sicherheitsdienstes - Es müssen 3 vergleichbare Referenzen angegeben werden - Mindestens 1 Referenz muss im KRITIS Bereich erbracht worden sein - Der Zeitraum der Ausführung muss in den Jahren 2022 bis 2026 liegen. - Die Tätigkeit muss mindestens 3 Monate erbracht worden sein Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Welches Unternehmen hat die Referenz erbracht: - Projektbeschreibung - Art und Umfang der Leistung - Auftragswert - Ausführungszeitraum - Name des Referenzunternehmens und Nennung des Ansprechpartners beim Referenzgeber inkl. Telefonnummer. Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Es wird bestätigt, dass das im Auftragsfall eingesetzte Personal folgende Anforderungen erfüllt: Sachkundenachweis nach §34a GewO (Nachweis) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift gem. GER B2 (Eigenerklärung) Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis Mitarbeitende und Geschäftsführung (Eigenerklärung) Nachweis einer gültigen Ersthelferqualifizierung (Nachweis) Führungskräfte müssen den Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder vergleichbare Ausbildung erbringen (Nachweis) Nachweis geprüfte Interventionskräfte nach VdS 2172 (Nachweis) Die geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der formgebundenen Anlage ''Bewerberbogen'' beizufügen.
Vertraulichkeitsvereinbarung Die Vertraulichkeitsvereinbarung muss ausgefüllt und handschriftlich signiert eingereicht werden. (Formgebundene Anlage ''Vertraulichkeitsvereinbarung'')
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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