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Neubau Gymnasium Herrsching, TGA Dämmarbeiten an techn. Anlagen
Landratsamt Starnberg · Starnberg · Bayern
Beschreibung
Im Nachtrag werden die Mehrkosten der Dämmarbeiten der Luftkanäle in der Tiefgarage aufgeführt, welche nach Planung mit einer Dämmstärke von 100 mm gedämmt wurden. In der Ausschreibung war jedoch lediglich eine Dämmstärke von 30 mm genannt. Die Dämmung musste dem Stand der Technik entsprechend angepasst werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Dämmarbeiten an technischen Anlagen (Luftkanäle) im Rahmen des Neubaus eines Gymnasiums.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 16.03.2026 Aufgrund von fehlerhafter Planung eines Planungsbüros sind Leistungen erforderlich, welche nicht vom Auftraggeber zu verantworten sind. Es ist eine Änderung der Bauleistung notwendig. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen und bauphysikalischen Anforderungen ergeben (Mehrkosten der Dämmarbeiten der Luftkanäle in der Tiefgarage, welche nach Planung mit einer Dämmstärke von 100 mm). Diese Anpassungen führen dazu, dass teilweise auf alternative Materialien zurückgegriffen werden muss. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen und bauphysikalischen Anforderungen ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes nicht in der Form vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden, da die Planung im Aufgabenbereich des Planungsbüros lag und der Auftraggeber auf die fachlich richtige Planung des Planungsbüros vertraut ha und vertrauen kann. Die Änderung ist technisch notwendig, um die technischen und bauphysikalischen Anforderungen zu erfüllen. Der Stand der Technik wird mit einer Dämmstärke von 100 mm erreicht und die Verluste maximal minimiert. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die Anpassungen waren aufgrund von Planungsmängeln erforderlich. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Es kann vom Auftraggeber nicht erkannt werden, dass ein Planungsfehler vorlag. Genau dafür hat der Auftraggeber ein Planungsbüro beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um Leistungen der Dämmarbeiten an technischen Anlagen handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 836.800,46 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 177.599,57 EUR (brutto). aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 288 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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