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ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PFA 2 Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246 (SÜ B246 neu) und ESTW Zossen; Bauüberwachungsleistungen
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Beschreibung
ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PFA 2 Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246 (SÜ B246 neu) und ESTW Zossen; Bauüberwachungsleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Bauüberwachungsleistungen für den Umbau des Bahnhofs Zossen im Rahmen des ABS Berlin-Dresden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
16 Veröffentlichungen
- 13.05.2026 NT 17 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang. NT 18 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf in der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 11.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 08.05.2026 NT 14 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang. aktuell
- 27.04.2026 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
- 04.02.2025 13: Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
- 06.12.2024 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
- 06.12.2024 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang
- 06.12.2024 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
- 06.12.2024 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Diese zusätzlichen Leistungen stehen im direkten technischen Zusammenhang zu dem bereits erbrachten Leistungsumfang.
- 21.02.2024 Bei Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Bau- und Terminablauf während der Bauphase sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand welche nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert werden könnten.
- 01.02.2024 06a Entsprechend Bauvertrag war der Überbau der SÜ B246n als fünfstegiger Plattenbalken in Stahlverbundbauweise mit Ortbetonplatte auszuführen. Aufgrund der bahnbetrieblich bedingten Zwängen in den Bauphasen erfolgte eine notwendige Änderung des Überbaus. Dieser besteht nunmehr aus sechs Paaren Verbundfertigteilträgern (VFT-Trägern), die im Betonwerk fertiggestellt werden und Vorort eine abschließende Decken-Betonage erhalten. Aus diesem Grund müssen zusätzliche Bewehrungsabnahmen durch die BÜW nunmehr im Fertigteilwerk in Erfurt durchgeführt werden. Diese Leistung ist nicht vereinbart. Eine Bewehrungsabnahme auf der Baustelle Zossen entfällt nicht, da die Fertigteile vor Ort noch miteinander mit der Hauptbewehrung Decke verbunden und einbetoniert werden. Die Bewehrungsabnahmen im FT-Werk stellen folglich eine zusätzliche Leistung dar.
- 01.02.2024 NT07_06: Im Zuge des Inkrafttretens der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zum 01.08.2023 sind zukünftig bzw. zusätzlich nach der EBV bei Ersatzbaustoffen die Proben zu Analysieren. Durch die aktuelle EBV erweitert sich der Analysenumfang der Ersatzbaustoffe zu Deklarationszwecken. Es sind zusätzliche Laboruntersuchungen, sowie Überwachung und Prüfung der Dokumentation der Ersatzbaustoffe in Zedal notwendig. Bisher wurden diese Leistungen nur für das Jahr 2023 beauftragt. Diese Leistungen sind nun auch für das Jahr 2024 bis 2025 notwendig.
- 01.02.2024 Bei Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Bau- und Terminablauf während der Bauphase sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand welche nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert werden könnten.
- 26.01.2024 Bei Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Bau- und Terminablauf während der Bauphase sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand welche nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert werden könnten.
- 11.01.2024 Bei Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Bau- und Terminablauf während der Bauphase sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand welche nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert werden könnten.
- 21.12.2023 Bei Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Bau- und Terminablauf während der Bauphase sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand welche nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert werden könnten.
Preiseinschätzung
Basierend auf 357 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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