Vergeben Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie 4 Lose

Betrieb von Gigabit-Netzen im Alb-Donau-Kreis

OEW Breitband GmbH · Ehingen · Baden-Württemberg · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 4 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los 1 ADK Nord-West
    🏆 NetCom BW GmbH · Ellwangen
  • Los 2 Vergeben
    Los 2 ADK Nord-Ost
    🏆 NetCom BW GmbH · Ellwangen
  • Los 3 Vergeben
    Los 3 ADK Mitte
    🏆 NetCom BW GmbH · Ellwangen
  • Los 4 Vergeben
    Los 4 ADK Süd
    🏆 NetCom BW GmbH · Ellwangen
Auftragnehmer
  • NetCom BW GmbH · Ellwangen
Eingegangene Angebote 8
Zuschlagsdatum 18.10.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Qualitätskriterium 85 Pkt.
    Qualität

    Pacht

  • Qualitätskriterium 15 Pkt.
    Qualität

    Endkundenpreise

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossewerden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständigeLandgericht zuständig.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Los 1 ADK Nord-West
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 14.092.180 €
Los 2 Los 2 ADK Nord-Ost
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 17.274.815 €
Los 3 Los 3 ADK Mitte
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 16.902.960 €
Los 4 Los 4 ADK Süd
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 18.368.503 €

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer NetCom BW GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 12.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 358.214 €
Median 2.715.300 €
Oberes Quartil 3.048.843 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 954/24-9-AZ
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber OEW Breitband GmbH
Standort Ehingen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 12.11.2025
CPV-Code 64214400
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Angebote 8
starker Wettbewerb (Ø 2,4 in der Branche) (?)
Lose 4
Erfüllungsort Alb-Donau-Kreis
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
NetCom BW GmbH · Ellwangen NetCom BW GmbH · Ellwangen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
NetCom BW GmbH
Vertrag 18.10.2025

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.199 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.130 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert · Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

OEW Breitband GmbH · Ehingen

vergabe@iuscomm.de
+49 73917600910