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Unterhalts- und Grundreinigungsleistung - Kita Holzwurm
Gemeinde Schönefeld · Schönefeld · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 02.10.2026, 09:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für die Kita Holzwurm zu vergeben. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind Reinigungsarbeiten wie das Feuchtreinigen von Möbeln, Tischen, Beleuchtungskörpern, Heizkörpern, Türzargen und Fußböden durchzuführen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für die Kita Holzwurm in Schönefeld.
- Die Leistung umfasst unter anderem das Feuchtreinigen von Möbeln, Tischen, Beleuchtungskörpern, Heizkörpern, Türzargen und Fußböden.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Gemeinde Schönefeld vergibt die Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für die Kita Holzwurm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
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Leistung/Qualität 36 Pkt.Qualität
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Preis 24 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Gewerbeanmeldung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Eintragung Berufsregister
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Registereintragung
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angebotskalkulation, Leistungsverzeichnis &-beschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
csx 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung (Russland-Bezug) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Konzeptblatt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (je Nachunternehmer) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 124 - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB - Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Referenzen
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben zu Arbeitskräften entsprechend dem VHB FB Eigenerklärung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angaben zu Arbeitskräften
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Nachunternehmer-Anteil
VHB FB 235 - Verzeichnis Leistungen, Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. (4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe eines Allgemeininteresses es ausnahmsweise rechtfertigen, die Wirkung des Vertrages zu erhalten. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Bei öffentlichen Aufträgen zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr findet Satz 1 nur auf Antrag des öffentlichen Auftraggebers Anwendung." § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vor-liegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 02.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.884 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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