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Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden · Sachsen · Landesbehörde
Angebote bis 05.10.2026, 09:30 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische bzw. betriebsärztliche Leistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Leistungen.
- Der CPV-Code 85141000 deutet auf medizinische Dienstleistungen hin.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
Gesucht werden sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische bzw. betriebsärztliche Leistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung über den Eintrag im BERUFS- oder HANDELSREGISTER des Staates, in dem der Bewerber/Bieter niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der Registernummer, soweit vorhanden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter für die auszuführenden Leistungen über eine angemessene BEURFS- ODER BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer BERUFSGENOSSENSCHAFT mit Angabe der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit vorhanden. 2.) Eigenerklärung, dass ein INSOLVENZVERFAHREN oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3.) Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur ZAHLUNG VON STEUERN UND ABGABEN sowie der BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 4.) Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verpfehlungen vorliegt, die meine/unsere ZUVERLÄSSIGKEIT als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GeWO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§253 StGB). Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung über den UMSATZ des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Die für die betriebsärztlichen Leistungen erforderlichen technischen und ärztlichen Geräte und Ausstattungen sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung zu geeigneten REFERENZEN über ausgeführte Leistungen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen. Abweichung vom Referenzzeitraum: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Diese Referenzen dürfen maximal 5 Jahre alt sein. Weiterhin werden auch laufende Verträge als Referenz aktzeptiert, wenn diese seit mindestens 2 Jahren unbeanstandet laufen und der Auftrag-/Referenzgeber eine zum Zwischenstand vertragsgereechte Leistungserbringung bestätigt. Gefordert werden mindestens drei Referenzen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen enthalten. Davon muss mind. eine Referenz mit einer Mindestanzahl von 1.000 betreuten Bediensteten und mind. eine Referenz mit mindestens 4 parallel betreuten Standorten vorgelegt werden. Eine Referenz ist geeignet, sofern sie bzgl. Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mit dem Angebot: Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, Fachkundenachweise gem. BsiB-AVwV - für Betriebsarzt und - Fachkraft für Arbeitssicherheit. - Die Betriebsärzte müssen die Fachkundeanforderungen gemäß § 5 BsiB-AVwV während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen. - Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die Fachkundeanforderungen gemäß § 7 BsiB-AVwV während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen. Qualifikation des eingesetzten Personals (Anforderungen gemäß BsiB-AVwV) sind: Betriebsärzte: Als Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Fachkunde verfügen. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird nur dann als gegeben angesehen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Fachkunde verfügen. Die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird nur dann als nachgewiesen angesehen, wenn diese den in den folgenden Buchstaben a bis d festgelegten Anforderungen genügt: (a) Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben, danach eine praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer auf Grund seiner Hochschul- oder Fachhochschulausbildung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieurin" oder "Sicherheitsingenieur" zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur ausgeübt hat. (b) Sicherheitstechnikerinnen und Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie eine Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben, danach eine praktische Tätigkeit als Technikerin oder Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Technikerin oder Techniker tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. (c) Sicherheitsmeisterinnen oder Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, danach eine praktische Tätigkeit als Meisterin oder Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meisterin oder Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. (d) Ausbildungslehrgänge nach den Buchstaben (a) bis (c), die nach vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegebenen Grundsätzen ausgestaltet sind, haben die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), die Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und ein begleitendes Praktikum zu umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 33 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 05.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 105 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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