Vergeben Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Entsorgung Haufwerke Straßenkehricht und Kanalspülreste

Stadt Bruchsal · Bruchsal · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Entsorgung von Haufwerken
    🏆 Meyer Entsorungs GmbH · Hameln
Auftragnehmer
  • Meyer Entsorungs GmbH · Hameln
Zuschlagswert 266.784 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 01.07.2026

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Meyer Entsorungs GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Entsorgung von 2.200 t Straßenkehricht (AVV-Nr. 170504/200303) und 480 t Kanalspülreste (AVV-Nr. 170504/200306).
  • Die Entsorgung muss den spezifischen Abfallschlüsselnummern und BM-Codes entsprechen.
  • Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
  • Der Auftraggeber ist die Stadt Bruchsal.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Entsorgung von Haufwerken
  • 100 % Preis 100 %
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Entsorgung von Haufwerken
Meyer Entsorungs GmbH 266.784 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 60 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Meyer Entsorungs GmbH
    Zuschlagswert 266.784 €

    1 Veröffentlichung

    • 25.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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266.784 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Stadt Bruchsal
Standort Bruchsal, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 25.07.2026
CPV-Code 90000000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Angebote 3
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Karlsruhe, Landkreis
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Meyer Entsorungs GmbH · Hameln

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Meyer Entsorungs GmbH
Vertrag 01.07.2026

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 298.158 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.552 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 26.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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