Mehr Details
Beschaffung einer ganzheitlichen, rekonfigurierbaren Mess- und Echtzeitregelungsplattform für die experimentellen Physiklabore am AEI Hannover
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Liquid Instruments Inc.
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung einer Mess- und Echtzeitregelungsplattform für experimentelle Physiklabore.
- Die Plattform umfasst acht Geräte, eine Instrumentensuite und eine Lizenz.
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der CPV-Code 38540000 deutet auf Mess-, Prüf- und Regelungsinstrumente hin, die hier mit einer Softwareplattform kombiniert werden.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Lieferung einer ganzheitlichen, rekonfigurierbaren, softwarebasierten Mess- und Echtzeitregelungsplattform (bestehend aus acht Geräten, zugehöriger Instrumentensuite sowie einer Lizenz) für die experimentellen Laboranwendungen am MPI für Gravitationsphysik
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele IT & Digitalisierung-Ausschreibungen in Bayern passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Kostenkriterium 100 %Kosten
Einfache Richtwertmethode
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Liquid Instruments Inc.Zuschlagswert 302.656 €1 Veröffentlichung
- 15.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung d… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →