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Migration SAP S/4 HANA
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeratungsleistung für die Migration unseres SAP-ERP-Systems nach S/4HANA🏆 Gisa GmbH · Halle (Saale)
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Los 2 VergebenBeratungsleistung zur Prüfung und Begleitung eines SAP-Migrationsprojekts🏆 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Essen
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Essen
- Gisa GmbH · Halle (Saale)
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a.. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Hereon benötigt externe Unterstützung für die Migration seines SAP-ERP-Systems nach S/4. Es soll der Brownfield-Ansatz verwendet werden. Dabei handelt es sich um eine technische Migration, mögliche Verbesserungen oder Optimierungen werden anschließend losgelöst von der Migration durchgeführt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitative Zuschlagskriterien 60 Pkt.Qualität
Konzept zur Umsetzung Projektmanagement Projektmethode Implementierungszeit Abdeckung Ausschreibung / Angebot Qualität der Dienstleistung Erfahrung Qualifikation Qualität der zu erbringenden Leistung anhand eines Bietergesprächs -Fachliche Beantwortung der Fragen -Darstellung der Erklärungen auf die Fragen des Hereon
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Angebotspreis 40 Pkt.Preis
Tagessatz/Stundensatz
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer (2) BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Gisa GmbH1 Veröffentlichung
- 23.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.957 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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