Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Migration SAP S/4 HANA

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Beratungsleistung für die Migration unseres SAP-ERP-Systems nach S/4HANA
    🏆 Gisa GmbH · Halle (Saale)
  • Los 2 Vergeben
    Beratungsleistung zur Prüfung und Begleitung eines SAP-Migrationsprojekts
    🏆 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Essen
Auftragnehmer (2)
  • BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Essen
  • Gisa GmbH · Halle (Saale)
👥 Eingegangene Angebote 5
📅 Zuschlagsdatum 23.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. a.. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Das Hereon benötigt externe Unterstützung für die Migration seines SAP-ERP-Systems nach S/4. Es soll der Brownfield-Ansatz verwendet werden. Dabei handelt es sich um eine technische Migration, mögliche Verbesserungen oder Optimierungen werden anschließend losgelöst von der Migration durchgeführt.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Qualitative Zuschlagskriterien 60 Pkt.
    Qualität

    Konzept zur Umsetzung Projektmanagement Projektmethode Implementierungszeit Abdeckung Ausschreibung / Angebot Qualität der Dienstleistung Erfahrung Qualifikation Qualität der zu erbringenden Leistung anhand eines Bietergesprächs -Fachliche Beantwortung der Fragen -Darstellung der Erklärungen auf die Fragen des Hereon

  • Angebotspreis 40 Pkt.
    Preis

    Tagessatz/Stundensatz

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer (2) BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Gisa GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 23.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.957 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.506.196 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer 2025/10-51446
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Geesthacht, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 23.03.2026
CPV-Codes (2) 72000000 · IT-Dienstleistungen
72200000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,7) (?)
Lose 2
Erfüllungsort Geesthacht
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Essen Gisa GmbH · Halle (Saale)

Auftragnehmer (2) (?)
  • BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Gisa GmbH
Vertrag 23.03.2026

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 59.941 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.164 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →