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Datenplattform

Technische Universität München · München · Bayern · Landesbehörde

Vergabe-Ergebnis

Keine Vergabedetails publiziert

Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.

Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.

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Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Entwicklung einer Datenplattform für KI-basierte Proteinentwicklung und mikrofluidische Geräte.
  • Die Plattform muss mit der Software "Droplet Control Center" (DCC) interoperabel sein.
  • Es ist ein einheitlicher, erweiterbarer Kommunikationsstandard zu entwickeln.
  • Eine zentrale Datenmanagement- und Speicherkomponente mit Auditierbarkeit ist zu integrieren.
  • Die Schnittstellenarchitektur soll als offener, dokumentierter Standard gestaltet werden.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Es soll eine Softwarelösung ("Datenplattform") entwickelt werden, die eine automatisierte und standardisierte Kommunikation zwischen KI-basierten Modellen zur Proteinentwicklung und einem mikrofluidischen Gerätepark ermöglicht. Als mikrofluidische Hardware kommt ein System der Firma Firma Efficient Robotics GmbH zum Einsatz, welches auf Basis bioinformatisch generierter Protein-Designs experimentelle Umsetzungen und Charakterisierungen durchführt. Die Datenplattform dient als zentrale Integrations- und Kommunikationsschicht zwischen den KI-Systemen, der Laborautomatisierung sowie nachgelagerten Analysekomponenten. Sie muss mit der bestehenden Steuerungssoftware des Geräteparks ("Droplet Control Center", DCC) interoperabel sein, um experimentelle Abläufe zu steuern und die dabei entstehenden Mess- und Prozessdaten automatisiert zu erfassen und weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus muss die Plattform modellagnostisch ausgelegt sein und die Anbindung unterschiedlicher KI-Modelle zur Generierung von Protein-Designs ermöglichen. Hierzu ist ein einheitlicher, erweiterbarer Kommunikationsstandard zu entwickeln, der sowohl bioinformatische als auch experimentelle Anforderungen konsistent abbildet. Weiterhin ist eine zentrale Datenmanagement- und Speicherkomponente zu integrieren, die die strukturierte, nachvollziehbare und treuhänderisch abgesicherte Speicherung von Daten aus mehreren Experimenten ermöglicht. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass Datenzugriff, Datenverarbeitung und Datenspeicherung unter Wahrung der Datensouveränität, Zweckbindung sowie einer vollständigen Auditierbarkeit erfolgen.Die Schnittstellenarchitektur der Plattform ist gemeinsam mit den Projektpartnern zu definieren und als offener, dokumentierter Standard auszugestalten.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Datenplattform
  • Preis 3 Pkt.

    Die Punkteverteilung beim Preis erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einem Preis, der beim (min-destens) 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Preis, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: Punktzahl = Höchstpunktzahl x (2 - (angebotener Preis/niedrigster Preis)) Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste gewichtete Gesamtpunktzahl (letzte Zeile der vorstehenden Tabelle) erhält.

  • Qualifikation der Ansprechperson(en) 3 Pkt.
    Qualität

    Bewertet wird die über die Mindestanforderung hinausgehende einschlägige Berufserfahrung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Ansprechperson in den Bereichen - Softwarearchitektur und Systementwicklung, - Entwicklung verteilter oder komplexer IT-Systeme, - Informationssicherheit und Datenschutz, - Integration heterogener Systeme. Maßgeblich ist die durchschnittliche einschlägige Berufserfahrung der benannten Ansprechperson(en) über die als Mindestanforderung (siehe Leistungsbeschreibung) geforderten zwölf Monate hinaus. Die Bewertung erfolgt wie folgt: 0 Punkte: keine über die Mindestanforderung hinausgehende Erfahrung nachgewiesen. 1 Punkt: mehr als 1 Jahr bis einschließlich 3 Jahre zusätzliche Erfahrung. 2 Punkte: mehr als 3 Jahre bis einschließlich 5 Jahre zusätzliche Erfahrung. 3 Punkte: mehr als 5 Jahre bis einschließlich 8 Jahre zusätzliche Erfahrung. 4 Punkte: mehr als 8 Jahre zusätzliche Erfahrung. Die Wertung erfolgt auf Grundlage der eingereichten anonymisierten Lebensläufe. Berücksichtigt wird nur nachvollziehbar dargestellte Berufserfahrung, die einen Bezug zu den genannten Aufgabenbereichen aufweist.

  • Konzept zum treuhänderischen Plattformbetrieb 3 Pkt.
    Qualität

    Vorlage eines strukturierten Konzepts zum treuhänderischen Betrieb der Datenplattform. Das Konzept muss insbesondere enthalten: - organisatorische Trennung zwischen Plattformbetrieb und Datenhoheit, - technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Zweckbindung von Daten, - Regelungen zu Zugriffskontrolle, Rollen- und Rechteverwaltung, - Mechanismen zur Sicherstellung von Neutralität, Nachvollziehbarkeit und Auditierbarkeit. Bewertungsmatrix: 4 Punkte - Sehr gut Das Konzept beschreibt den treuhänderischen Betrieb der Datenplattform umfassend, schlüssig und nachvollziehbar. Die organisatorische Trennung zwischen Plattformbetrieb und Datenhoheit wird detailliert dargestellt und durch geeignete organisatorische sowie technische Maßnahmen abgesichert. Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Zweckbindung von Daten sind konkret, belastbar und in den Betriebsprozessen verankert. Das Rollen- und Berechtigungskonzept ist differenziert, konsistent und berücksichtigt unterschiedliche Nutzergruppen und Anwendungsfälle. Die Mechanismen zur Gewährleistung von Neutralität, Nachvollziehbarkeit und Auditierbarkeit sind vollständig beschrieben und ermöglichen eine transparente Überprüfung sämtlicher relevanter Vorgänge. Das Konzept geht erkennbar über übliche Standardlösungen hinaus und lässt eine besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Umsetzung erwarten. 3 Punkte - Gut Das Konzept behandelt alle geforderten Themenbereiche vollständig und nachvollziehbar. Die organisatorische Trennung zwischen Plattformbetrieb und Datenhoheit sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung der Zweckbindung von Daten werden schlüssig dargestellt. Das Rollen- und Berechtigungskonzept sowie die vorgesehenen Auditierungs- und Nachvollziehbarkeitsmechanismen sind geeignet, die Anforderungen zu erfüllen. Das Konzept weist lediglich kleinere Schwächen hinsichtlich Detaillierungsgrad oder Nachvollziehbarkeit einzelner Aspekte auf. Insgesamt ist eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung zu erwarten. 2 Punkte - Befriedigend Das Konzept adressiert die geforderten Themenbereiche im Wesentlichen, bleibt jedoch in einzelnen Punkten allgemein oder wenig konkret. Die organisatorische Trennung zwischen Plattformbetrieb und Datenhoheit sowie die Maßnahmen zur Zweckbindung von Daten sind grundsätzlich nachvollziehbar dargestellt, lassen jedoch Detailfragen offen. Das Rollen- und Berechtigungskonzept sowie die beschriebenen Mechanismen zur Auditierung und Nachvollziehbarkeit erscheinen grundsätzlich geeignet, sind jedoch nur teilweise ausgearbeitet. Die Anforderungen werden insgesamt erfüllt, die Praxistauglichkeit einzelner Aspekte ist jedoch nur eingeschränkt belegt. 1 Punkt - Ausreichend Das Konzept behandelt die geforderten Themen lediglich in Grundzügen. Wesentliche Aussagen bleiben allgemein oder unvollständig. Die organisatorische Trennung zwischen Plattformbetrieb und Datenhoheit, die Sicherstellung der Zweckbindung von Daten, die Zugriffskontrolle oder die Auditierbarkeit werden zwar angesprochen, jedoch nur oberflächlich beschrieben. Die Eignung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. 0 Punkte - Ungenügend Das Konzept fehlt bzw. geht auf wesentliche Anforderungen nicht ein oder behandelt diese nur unzureichend. Die organisatorische Trennung zwischen Plattformbetrieb und Datenhoheit, die Sicherstellung der Zweckbindung von Daten, die Regelungen zur Zugriffskontrolle oder die Mechanismen zur Neutralität, Nachvollziehbarkeit und Auditierbarkeit fehlen ganz oder sind nicht nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt keine belastbare Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters zu.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Verfahren noch offen

    1 Veröffentlichung

    • 26.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 134 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 256.076 €
Median 323.294 €
Oberes Quartil 616.724 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 018/2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 26.09.2026
CPV-Codes (4) 48211000 · Software
48100000 · Software
72314000 · IT-Dienstleistungen
72316000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Garching
Laufzeit 17 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren noch offen

Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 34.193 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.494 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert · Bieter-Anzahl

Zuletzt geprüft am 27.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: