Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter/Bewerber muss folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und hochladen: • das Angebotsschreiben, • das Preisblatt (je Los), • die Bietererklärungen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Hinsichtlich der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7.
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, oder über eine Zertifizierung verfügt, welche den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).