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Sachverständigenleitstung Blitzschutz

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Sachverständigenleitstung Blitzschutz
    Rahmen 400.000 €
    🏆 Sachverständigenbüro Janz · Mainz
Auftragnehmer
  • Sachverständigenbüro Janz · Mainz
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 400.000 €
👥 Eingegangene Angebote 3
📅 Zuschlagsdatum 16.12.2025

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Sachverständigenbüro Janz. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beabsichtigt, den Auftrag "Sachverständigenleistung für den Bereich Blitzschutz" als Rahmenvertrag an der Universitätsmedizin Mainz zu vergeben.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Abschluss einer Rahmenvereinbarung - Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Sachverständigenleitstung Blitzschutz
  • Preis 100 %

    Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand mehrerer Angebote entscheidet das Los über den Zuschlag

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 400.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Sachverständigenbüro Janz
    Auftragsvolumen (Rahmen) 400.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 09.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 495 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 238.350 €
Median 507.288 €
Oberes Quartil 2.129.047 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz

400.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer GBE-2025-0758
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 09.01.2026
CPV-Codes (3) 71356400 · Architektur und Ingenieurwesen
31216100 · Elektrische Ausrüstung
71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Erfüllungsort Mainz
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 0 – 0 €

Bieter (1)
Sachverständigenbüro Janz · Mainz

Auftragnehmer (?)
Sachverständigenbüro Janz
Vertrag 16.12.2025

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 246.352 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.238 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 37%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

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