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Deutsch-Brasilianischer Agrarpolitischer Dialog, Phase II
GFA Consulting Group GmbH · Berlin · Berlin · Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDeutsch-Brasilianischer Agrarpolitischer Dialog, Phase IIRahmen 2.352.936 €🏆 IAK Agrar Consulting GmbH · Leipzig
- IAK Agrar Consulting GmbH · Leipzig Kleines Unternehmen
Beschreibung
Seit 2021 fördert das BMEL den Deutsch-Brasilianischen Agrarpolitischen Dialog (APD) im Rahmen des BKP mit dem Ziel, dass politisch Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte im deutschen und brasilianischen Agrar- und Ernährungssektor über ein besseres gegenseitiges Verständnis in zentralen agrarpolitischen Fragen haben und zur Konzeption und Weiterentwicklung klimaschonender und agrarökologischer Praktiken beitragen. Die Minister Özdemir (BMEL), Fávaro (MAPA) und Teixeira (MDA) beschlossen im Rahmen der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen im Dezember 2023 die Fortsetzung des APDs. Das BMEL möchte mit dem APD die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, agrarökologischen, klimafreundlichen und ernährungssichernden Landwirtschaft in Brasilien und überregional in Lateinamerika unterstützen. Das Projekt setzt hierfür im Rahmen von vier Ergebnisbereichen (EB) Aktivitäten um, die inhaltlich und hinsichtlich ihrer Wirkungen eng verbunden sind und in ihrer Methodik den Grundprinzipien eines inklusiven Ansatzes gem. den Leitlinien der Feministischen Außenpolitik und der Agararökologie folgen und diese in der Durchführung berücksichtigen. Spezielle Aufmerksamkeit wird der Entwicklung des Programms zur ökologischen Rehabilitierung von Weideflächen durch die Bereitstellung von Fachexpertise innerhalb des EB 1 zukommen. Im EB 2 liegt der Fokus auf dem Recht auf Nahrung und der Förderung von Modellen der überbetrieblichen Zusammenarbeit im ländlichen Raum. Unter dem EB 3 wird der Ökolandbau und Bioökonomie durch den bilateralen Austausch zu Beratungsdienstleistungen im Ökobereich gestärkt. In EB 4 führt das Projekt den geschätzten Dialog und die fachliche Beratung zum Thema Entwaldungsfreier Lieferketten, EUDR und Rückverfolgbarkeitssysteme weiter fort, um Transparenz und Verständnis beider Länder zu diesen Themen zu erhöhen.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Details siehe Verfahrensbeschreibung. Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB i.V.m. Art. 4.d der Richtlinie 2014/24/EU. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterle-gene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Ange-bot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IAK Agrar Consulting GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.352.936 €1 Veröffentlichung
- 25.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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