VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ein Bieter wird berücksichtigt, sofern er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweist. Das folgende Eignungskriterium muss zwingend erfüllt werden.
Bieter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums sind mit dem Angebot einzureichen.
Als Nachweis hat der Bieter Referenzen über qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen anzugeben.
Mindestanforderungen an die Referenz, damit die Eignung zuerkannt werden kann:
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- Insgesamt mind. 2000 aktive Verträge bei öffentlichen Arbeitgebern deutschlandweit.
Die Referenzen müssen in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht worden sein.