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Mietweise Bereitstellung eines OP-Roboters und Material, Herzchirurgie
Charité Universitätsmedizin Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die mietweise Bereitstellung eines für die Herzchirurgie zugelassenen OP-Roboters sowie die Lieferung des Materials und Zubehörs, auch für die bereits in der Charité im Einsatz befindlichen Da-Vinci-OP-Roboter, aus. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die mietweise Bereitstellung eines OP-Roboters für die Herzchirurgie.
- Die Lieferung von Material und Zubehör für den OP-Roboter ist ebenfalls Teil des Auftrags.
- Besondere Anforderungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind zu beachten.
- Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen auf der Charité Vergabeplattform zu entnehmen.
Die Charité Universitätsmedizin Berlin sucht die mietweise Bereitstellung eines OP-Roboters für die Herzchirurgie inklusive Material und Zubehör.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 90 %Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 90 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: niedrigster Preis / eigener Preis x 90 (Dreisatz).
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Besondere Merkmale 10 %Qualität
Die Bewertung der besonderen Merkmale erfolgt nach der Punktesystematik aus der Anlage 6 „Besondere Merkmale“. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Angebote werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 10 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 19.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 47 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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