Rahmenvertrag für Level 2 Support für Satelliten Missionen am GSOC
KI Gesucht wird ein Rahmenvertrag für Level 2 Support im Satellitenmissionsbetrieb und -vorbereitung am GSOC des DLR.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Weßling · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberp… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →In the context of the IoSiS-NG project, the procurement of a mobile X-band radar receive antenna, equipped with a full-motion two-axis positioner for the purpose of object tracking in low earth orbit (LEO), inclusive of the antenna control unit, has been planned.
The antenna pedestal shall be mounted on a mobile platform (e.g., car trailer), enabling the repositioning the antenna. German road approval of trailer required. The antenna control unit must support an Ethernet interface, allowing for TLE orbit tracking and live tracking data input.
An alignment system (RF or optical) must be provided for a pointing accuracy sufficient for tracking (no auto-tracking) of objects in LEO.
The repositioning and realignment of the antenna must be possible within one working day (i.e.,8 h). The antennas shall have a reflector diameter of 2 to 3 meters.
The antenna will be located on the DLR site in Weilheim (Germany). The antenna positioning velocities must be fast enough to track objects in LEO with a keyhole of less than 5°. All mechanical accuracies of the antennas must be sufficient to operate them in X-band (up to 12.4
GHz). The antenna feed horn is planned to be developed by the buyer. But a X band feed horn can optionally be provided by the antenna supplier (8-12,4 GHz, linear polarized, receive only). The RF electronics will be developed and integrated by the customer. All technical specifications of the antenna must be provided. This includes but may not be limited to all technical drawings with dimensions, CAD models, …
A final check of the agreed-upon technical requirements is carried out on-site at DLR Weilheim jointly by DLR and the supplier.
A weatherproof housing on the mobile platform (Two separated racks with approx. 19” 20U) has to be provided by the antenna supplier, suitable for housing electronic and RF components.
No ITAR devices
The following must also be observed: The requirements of the export control law applicable to the project must be taken into acco
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Branche: Bildung & Forschung
Ausschreibung für eine mobile X-Band-Radar-Empfangsantenne mit Vollbewegungs-Zwei-Achsen-Positionierer für das IoSiS-NG-Projekt.
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Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als sechs Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
Eigenerklärung „BMWK-Russland“:
Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus.
Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Erklärung einer Bietergemeinschaft.
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens
Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen:
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in englischer Sprache abgefasst sein
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers.
Bieter haben die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Angabe von mindestens zwei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre.
Es ist eine Erklärung aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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