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Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Deichverband Duisburg – Xanten · Wesel · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Generalplanungsleistungen zur Sanierung eines Rheindeiches (Rheinstrom-km 786,3 bis 794,3).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 05.11.2025 Der Deichverband Duisburg-Xanten hat am 26.10.2020 auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Erstellung der technischen Unterlagen für die Ausschreibung des Grundwassergutachtens / -modells“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Hintergrund des Nachtrags ist: Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen. Das Projektgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Binsheimer Feld, welches durch großräumige bergbaulich bedingte Bergsenkungserscheinungen geprägt ist. Zur Entwässerung des Bergsenkungsgebietes betreibt die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft zahlreiche Pump- und Brunnenanlagen zur Grundwasserhaltung, deren Leistung und Funktion nicht negativ durch die Maßnahme beeinträchtigt werden darf. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Deichsanierung auf die Grundwassersituation ist ein Grundwassermodell aufzustellen, anhand dessen die Grundwasserströmungen sowie die Wasserhaltungsvorgänge der Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft abgebildet sowie der Einfluss der Maßnahme hierauf abgeleitet und beurteilt werden kann. Die Ergebnisse und hieraus gewonnenen Erkenntnisse sind anschließend in einem gesonderten Fachbeitrag (Grundwassergutachten) festzuhalten. Es sind insbesondere die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Deichabschnitten zu untersuchen. Die Ergebnisse sind im weiteren Planungsfortschritt zu berücksichtigen. Grundwassermodell und Gutachten sind Voraussetzung für die Fortschreibung der Generalplanung im Projektgebiet und werden Bestandteil des Genehmigungsantrags zur Planfeststellung. Beides sollte im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden. Hierzu benötigte der Deichverband technische Ausschreibungsunterlagen sowie weitere Beratungsleistungen gemäß Nachtragsangebot. Bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Diese waren notwendig und erforderlich. Die Beschaffung des Grundwassermodells / -gutachtens unterliegt grundsätzlich dem Vergaberecht, so dass entsprechend Vergabeunterlagen erstellt und das Verfahren durchgeführt werden mussten. Zudem ist das Grundwassermodell / -gutachten von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Ausgehend davon sind die nachtragsgegenständlichen Leistungen – die den Rahmen für die Beschaffung des Grundwassermodells / - gutachtens bilden – jedenfalls mittelbar Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldeten Gutachten und Planungsleistungen. Die sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung ist festzustellen, da die Sanierung ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Leistungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Des Weiteren konnte ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen: Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH wurde als Generalplaner beauftragt und hatte zum Zeitpunkt der Nachtragsbeauftragung bereits Planungsleistungen bis LPH 3 erbracht. Ausgehend davon verfügte sie über Vorkenntnisse, um die notwendigen Nachtragsleistungen bestmöglich ermitteln zu können. Insbesondere war es auf dieser Grundlage ohne Weiteres möglich, die nachtragsgegenständliche Projektbeschreibung sowie die technischen Anforderungen an das Grundwassermodell / -gutachten in einer Leistungsbeschreibung zu erfassen. Die planerische Vorarbeit von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH war mithin Grundlage für die nachtragsgegenständlichen Leistungen, die u.a. in der Erstellung der technischen Unterlagen für die Ausschreibung des Grundwassergutachtens / -modells sowie der Durchführung des Vergabeverfahrens bestanden. Ausgehend davon verfügte Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über Spezialwissen aus den vorangegangenen Planungen, die die Durchführung der Nachtragsleistungen – im Vergleich mit anderen Unternehmen, die in die planerischen Vorarbeiten nicht einbezogen waren – ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand ermöglichten. Zudem war es auf dieser Grundlage möglich, die Vergabekriterien für die Ausschreibung zu entwickeln, ohne sich hierfür mit Erstaufwand – den ein anderes Unternehmen gehabt hätte – einarbeiten zu müssen. Im Falle der Beauftragung eines anderen Unternehmens wären wirtschaftlich ins Gewicht fallende Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen. Hiermit wären Zusatzkosten für aufwandsbezogene Mehrarbeit verbunden gewesen. Der Nachtrag wurde in Höhe von EUR 21.122,50 netto (EUR 25.135,78 brutto) abgerechnet und liegt unter der in § 132 Abs. 2 S. 2 GWB festgelegten 50 %-Grenze. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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