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DGUV Prüfung im Homeoffice-BüvA
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 2 VergebenHomeoffices Merzig-Wadern, Saarlouis, RV Saarbrücken, Saarpfalzkreis, Neunkirchen, St. Wendel, Kusel, Zweibrücken, Trier Land, Trier Stadt, Birkenfeld und Standorte außerhalb Rheinland-Pfalz/Saarland🏆 Elektrotechnik Harald Schorr · Saarland - Namborn
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Los 3 VergebenHomeoffices Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich,Vulkaneifel Daun, Cochem-Zell, Neuwied, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Koblenz Stadt, Altenkirchen, Westerwaldkreis u. Standorte außerhalb Rheinland-Pfalz/Saarland🏆 PEP Service GmbH · Potsdam
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Los 4 VergebenHomeoffices Donnersbergkreis, Bad Dürkheim, Worms, Alzey-Worms, Mainz, Mainz-Bingen, Bad Kreuznach, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis und Standorte außerhalb Rheinland-Pfalz/Saarland🏆 PEP Service GmbH · Potsdam
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Los 5 VergebenHomeoffices Kaiserslautern Land, Kaiserslautern Stadt, Pirmasens Stadt, Südwestpfalz, Südl. Weinstraße, Landau, Germersheim, Neustadt, Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis, Ludwigshafen, Speyer und Standorte außerhalb Rheinland-Pfalz/Saarland🏆 PEP Service GmbH · Potsdam
- Elektrotechnik Harald Schorr · Saarland - Namborn
- PEP Service GmbH · Potsdam
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Elektrotechnik Harald Schorr u. a.. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach der DGUV V3 inklusive Dokumentation. Die Prüfungen sind innerhalb der Homeoffice-Arbeitsplätze der Mitarbeitenden der Auftraggeberin durchzuführen. Alle Prüflinge sind neu zu inventarisieren und die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 51 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Elektrotechnik Harald Schorr · PEP Service GmbH1 Veröffentlichung
- 19.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 190 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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