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Gerüstbauarbeiten (21340122 / AG SE / Fassadensanierung)
Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein · Lübeck · Schleswig-Holstein · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Gerüstbau Lentz B & T GmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Gerüstbauarbeiten für die Fassaden- und Flachdachsanierung des Amtsgerichts Bad Segeberg.
- Leistungen umfassen Fassaden- und Dachgerüste, Fluchtrampen, Treppentürme und einen Bauaufzug.
- Mindestens drei Referenzobjekte aus den letzten fünf Jahren mit detaillierten Angaben und Bestätigung durch den Auftraggeber sind erforderlich.
- Die Ausführung erfolgt abschnittsweise und unter Beachtung relevanter Vorschriften wie ArbStättVO und VOB Teil C.
- Kommunikation und Anweisungen müssen in deutscher Sprache erfolgen und vom Personal verstanden werden.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Am Amtsgericht Bad Segeberg wird eine Fassadensanierung sowie die Sanierung der Säle und des Flachfaches durchgeführt. Das bestehende Gebäude wurde im Jahre 1983 errichtet. Im Zuge der Fassaden- und Flachdachsanierung am Gebäude des Amtsgerichts dienen die ausgeschriebenen Gerüstbauarbeiten der abschnittsweisen Bereitstellung von Arbeits-, Schutz- und Sicherungsgerüsten. Die Leistungen umfassen unter anderem die Errichtung von Fassaden- und Dachgerüsten, Fluchtrampen, Treppentürmen sowie die Vorhaltung eines Bauaufzugs zur Sicherstellung eines sicheren Baustellenbetriebs. Die Ausführung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Bauphasen und dient insbesondere der sicheren Durchführung der Fassaden-, Dach- und Attikaarbeiten sowie der Gewährleistung von Arbeits-, Flucht- und Rettungswegen. Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/ Anwendung Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung: Arbeitsstättenrichtlinien; Unfallverhütungsvorschriften; Gefahrstoffverordnung-GefStoffV; VOB Teil C Personal: Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeit über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterweisen. Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt werden können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fachkraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen. Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens drei Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Leistungen nach Art und Umfang aus den vergangenen fünf Jahren vorzulegen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Gerüstbau Lentz B & T GmbHZuschlagswert 38.607 €1 Veröffentlichung
- 12.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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