Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 11. Juni 2026, 10–12 Uhr Freitag, 12. Juni 2026, 10–12 Uhr
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Am Standort des Ford-Werks Saarlouis hat Ford im November 2025 die Produktion des FOCUS eingestellt. Bis voraussichtlich 2032 sollen Aktivitäten mit einem Arbeitskräftevolumen von ca. 1.000 Mitarbeitenden auf dem Gelände verbleiben. Das Gesamtgelände besteht aus dem eigentlichen Werk und dem Ford Industrial Supplier Park „FISP". Das Werk wird sich flächenmäßig schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung Ford Customer Service Plant „FCSP" verkleinern. Um die freiwerdenden Flächen für den Ansiedlungsinteressenten Ravensburger Pharmakonzern Firma Vetter baureif zu machen, wird ein schrittweiser Rückbau der Flächen und der sich darauf und darunter befindlichen Infrastruktur notwendig. Dieser schrittweise Rückbau wurde in mehrere Lose aufgeteilt und umfasst für die vorliegende Maßnahme den Bereich um die Halle C. Die vorliegende Teil-Maßnahme im Gesamtumgriff Industriefläche Saarlouis Roden (IFSR) wird unter dem Begriff „Los 5: Baubereich Halle C, Rückbauarbeiten" geführt. Ortsbesichtigungstermine: Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 11. Juni 2026, 10–12 Uhr Freitag, 12. Juni 2026, 10–12 Uhr
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Rückbauarbeiten im Baubereich Halle C auf dem Gelände des Ford-Werks Saarlouis.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 %
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bewerbergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.4. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket-RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen. 1.5. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen. 1.6. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. 1.7. Eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns. 1.8. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen sowie die Vorlage des Formblattes 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) zu verlangen. 1.10. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen. 1.11. Im Falle der Eignungsleihe nach § 6d VOB/A-EU ist nebst VHB-Bund-Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) eine Erklärung oder ein anderer geeigneter Verfügbarkeitsnachweis im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen vorzulegen. Wird von § 6d VOB/A-EU Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bewerber die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB-Bund 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) des anderen Unternehmens erbracht werden. 1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2.2. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge im Auftragsfalle als Einzeldeckung für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts zur Verfügung stehen, und zwar je Versicherungsjahr jeweils mindestens zweifach.
2.1. Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mind. 10.000.000,00 € durch Abgabe einer Eigenerklärung.
3.2. Referenzen: Mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2021) im Bereich Abbruch/Rückbauarbeiten. In der Gesamtheit der vorgelegten Referenzprojekte müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein: • Mindestens ein Projekt mit einem Volumen von mind. 7.500.000,00 € netto (Auftrags- oder Abrechnungsvolumen). • Mindestens ein Projekt bezüglich des Rückbaus gewerblich genutzter Gebäude. • Mindestens ein Projekt mit einer insgesamt zurückgebauten Geschossfläche von mindestens 80.000 m², verteilt auf ein oder mehrere Gebäude. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts mit Angabe der Art und Größe (m²-Fläche) der zurückgebauten Gebäude; • Auflistung der erbrachten Leistungszeiträume; • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe des Auftrags- oder Abrechnungsvolumens (netto) in €. 3.3. Referenzen: Mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2021) im Bereich Erd-, Kanalbau- und/oder Straßenbau. In der Gesamtheit der vorgelegten Referenzprojekte müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein: • Mindestens ein Projekt mit einem Volumen von mind. 5.000.000,00 € netto (Auftrags- oder Abrechnungsvolumen). • Mindestens ein Projekt bezüglich des Rückbaus von versiegelten Flächen mit belasteten Materialien. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts; • Auflistung der erbrachten Leistungszeiträume; • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe des Auftrags- oder Abrechnungsvolumens (netto) in €.
Hierzu sind folgende Angaben vorzulegen: • Gewerbliche Arbeitnehmer: Nachweis, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023 bis 2025) jahresdurchschnittlich mindestens 40 gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt wurden, gerechnet als Gesamtzahl über beide Leistungsbereiche (Erd-/Kanal-/Straßenbau und Abbruch/Rückbau) zusammen. • Bauleitungspersonal: Nachweis, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023 bis 2025) jahresdurchschnittlich mindestens: - 2 Bauleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Bauleiter; - 2 weitere Bauleiter (Bauingenieure mit einem Abschluss als Master/Bachelor im Bauwesen oder Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Bauleiter); - 1 weiterer Bauleiter als Oberbauleiter/Gesamtkoordination; - 1 Vermessungsingenieur beschäftigt wurden.
3.1. Diesbezüglich sind folgende Sach- und Fachkundenachweise in Form einer Eigenerklärung vorzulegen: • Für die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien: Nachweis gemäß TRGS 519. • Für die Ausführung von Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern (KMF): Nachweis gemäß TRGS 521. • Für die Ausführung von Arbeiten mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK): Nachweis gemäß TRGS 551. • Für die Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis gemäß TRGS 524. • Für die allgemeine Sachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Sachkunde-Lehrgang gemäß DGUV Regel 101-004.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 11. Juni 2026, 10–12 Uhr Freitag, 12. Juni 2026, 10–12 Uhr
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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