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Rahmenvertrag Finanzen - Externe Unterstützung für Datenmanagement, EK-Stärkung, Kernbankensystem, Projektmanagement & Projektsupport
NBank · Hannover · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDatenmanagement🏆 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · München
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Los 2 VergebenEK-Stärkung🏆 d-fine GmbH · Frankfurt / Main
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Los 3 VergebenKernbankensystem🏆 Finbridge GmbH & Co. KG · Bad Homburg
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Los 4 VergebenProjektmanagement und Projektsupport🏆 EGC EUROGROUP CONSULTING AG · Frankfurt am Main
- BearingPoint GmbH · Frankfurt am Main
- Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · München
- d-fine GmbH · Frankfurt / Main
- EGC EUROGROUP CONSULTING AG · Frankfurt am Main
- Finbridge GmbH & Co. KG · Bad Homburg
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Berlin
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Frankfurt am Main
- X1F Management & Technology Services GmbH · München
Bieter-Übersicht: 51 Angebote eingegangen, davon 8 Bieter namentlich publiziert: BearingPoint GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ausgeschrieben werden Rahmenverträge (Maximal 3 pro Los) für den Bereich Finanzen mit dem Fokus Change the Bank, sowie weiteren geplanten bzw. anlassbezogenen themenspezifischen Unterstützungsleistungen. Pro Los erhalten bis zu 3 Bieter den Zuschlag (Miniwettbewerb). Die mit den Rahmenverträgen verbundenen fachlichen Schwerpunkte umfassen: Los 1: Datenmanagement Los 2: EK-Stärkung Los 3: Kernbankensystem Los 4: Projektmanagement & allgemeiner Projektsupport Die Aktivitäten in den o. a. Themencluster umfassen das Projektmanagement, die fachliche und ggf. techniknahe Unterstützung und Beratung bei der Konzeption, Umsetzung und Testdurchführung, sowie die verantwortliche Begleitung regulatorischer Neuerungen. Darüber hinaus werden weitere projektbezogene Themenstellungen mit Berührungspunkten zu den Bereichen Finanzen & Controlling, die für die Gesamtbank von besonderer Relevanz sind, abgedeckt. Die zu erbringende Leistung zu den einzelnen Themengebieten inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld einer abzurufenden Leistung (mit dem Einzelabruf) konkret abgestimmt. Aufgrund der Vielfältigkeit der möglichen Aufgabenstellungen ist eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich. 2.1. Gestaltung des Erstabrufs Zunächst wird ein Erstabruf in dem Umfang getätigt wie er in Ziff. 3.1 dieses Dokumentes beschrieben ist. Der Erstabruf dient zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes dieser Ausschreibung. Dies wird anhand der Zuschlagskriterien ermittelt, die in den Bewerbungsbedingungen (Anlage 02) beschrieben sind. Die Leistungszeit für den Erstabruf beginnt umgehend nach Zuschlagserteilung und endet jeweils wie folgt: Los 1 - Datenmanagement: Projekt Data Governance - Einsatzzeitpunkt bis 31.12.2025 Los 2 - EK-Stärkung: Projekt EK-Stärkung Einsatzzeitpunkt bis 31.12.2025 Weiterentwicklung Treasury
Vollständige Beschreibung (4.471 Zeichen)
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Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Verlängerung der Angebotsfrist auf den 05.06.2025 und der Bindefrist auf den 05.08.2025 aufgrund von Bieterfragen.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verfahren Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl natürliche Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit "Auftragnehmer" ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat. Angebotsform Das Angebot ist über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen. Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV. Die NBank bedingt sich hiermit aus, dass etwaige Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder Klauselwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel der NBank im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17. Änderungsvorbehalt Die NBank behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung Beraterprofil für Erstabruf 40 %Qualität
2b. Für das Bewertungskriterium Beraterprofile für Erstabruf können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht sehr gut hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung erheblich übertreffen. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 4 Punkte = gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht gut hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzen. Mit einer guten Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 3 Punkte = befriedigend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht überwiegend hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehenen Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 2 Punkte = ausreichend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht teilweise hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 1 Punkt = mangelhaft Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht kaum hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist eher nicht - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 0 Punkt = ungenügend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht nicht hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist nicht - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen.
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Konzept zur Expertise 30 %Qualität
2a. Für das Bewertungskriterium - Konzept zu Expertise und Umsetzung können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus dem Konzept / den CV"s geht sehr gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung erheblich übertrifft. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 4 Punkte = gut Aus dem Konzept / den CV"s geht gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzt. Mit einer guten Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 3 Punkte = befriedigend Aus dem Konzept / den CV"s geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 2 Punkte = ausreichend Aus dem Konzept / den CV"s geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung mit Abstrichen besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung mit Abstrichen ist - auch aufgrund der konzeptionellen und der dargestellten personellen Ressourcen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 1 Punkt = mangelhaft Aus dem Konzept / den CV"s geht nicht ausreichend hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung besitzt. Es ist nur mit einer mangelhaften Unterstützung auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 0 Punkt = ungenügend Aus dem Konzept /den CV"s geht nicht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung besitzt. Mit einer ungenügenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen.
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Durchschnittswertungspreis 10 %Preis
Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An- gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 82 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (8) BearingPoint GmbH · Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · d-fine GmbH · EGC EUROGROUP CONSULTING AG · Finbridge GmbH & Co. KG · KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · X1F Management & Technology Services GmbH1 Veröffentlichung
- 26.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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