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Fachkräfte im Wege der Arbeitnehmerüberlassung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin · Berlin
Beschreibung
Zur Verstärkung eines IT-Referats Z24 des Bundesministeriums sollen zwei Fachkräfte im Wege der Arbeitnehmerüberlassung zeitlich auf die Dauer von bis zu einem Jahr das bestehende Team verstärken. Die Aufgabespektren der IT-Fachkräfte umfassen - Fachkraft 1: Der operative Betrieb, die Weiterentwicklung und die Betriebsüberwachung der Rechenzentren sowie Sicherstellen der Funktionstüchtigkeit HW/SW; Zentrale Steuerung und Koordination externer Dienstleister insbesondere bei IT-Basisdiensten sowie projektleitende Durchführung strategischer IT-Projekte des BMFSFJ insbesondere IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung (Handlungsstrang Betriebskonsolidierung), Green-IT, IPv6, Datenlabor (IT-Plattform). - Fachkraft 2: Die operative Begleitung des RZ-Managements, die IT-Systemintegration von Verfahren mit dem ITZBund und die Begleitung von Projekten im Sinne eines Programmbüros; weiterhin Haushaltsmanagement, Rechnungsprüfung, Protokolle, Anfragenhandling/ Dokumentation sowie das Asset-/Lizenz- und Vertragsmanagement. Einsatzorte: Bonn (Fachkraft 1) bzw. Bonn oder Berlin (Fachkraft 2). Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen werden vorausgesetzt. Die Qualifikationsanforderungen beider Kräfte umfassen IT-spezifische Ausbildung (Master/Diplomingenieur für Fachkraft 1, Bachelor für Fachkraft 2), mehrjährige Berufserfahrung in vergleichbaren Themengebieten, sowie Erfahrung mit Rechenzentren, IT-Sicherheit, BSI-Grundschutz bzw. fundierte Technologie-Kenntnisse im Bereich Rechenzentrum, IT-Basisbetrieb, Netzwerke (LAN/WLAN) und/oder Speicher-/Virtualisierungslösungen; wünschenswert sind zudem ITIL und IT-Architekturkenntnisse.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht werden zwei IT-Fachkräfte im Wege der Arbeitnehmerüberlassung für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 23.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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