Unterhalts-, Grund und Glasreinigung verschiedener Landesdienststellen im Stadtgebiet Aalen
KI Die Ausschreibung betrifft die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung verschiedener Landesdienststellen im Stadtgebiet Aalen.
Regierung von Schwaben · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 26.10.2026, 10:00 Uhr (noch 1 Tage)
Reinigungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen
im Regierungsbezirk Schwaben
Los 1: Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg,
Los 2: ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg,
Los 3: Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen,
Los 4: ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg,
Los 5: ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg,
Los 6: ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering,
Los 7: ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm,
Los 8: ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten,
Los 9: ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
In den Anlagen 10 a-i „Aufmaßverzeichnis und Kalkulation“ wurden zu Informationszwecken die ermittelten Gesamtjahreskosten aufgeschlüsselt nach täglich, wöchentlich bzw. monatlich zu reinigenden Flächen sowie Gesamtflächen ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Spalten eingefügt, die es ermöglichen, die Stundenverrechnungssätze differenziert nach Werktag, Sonntag und Feiertag anzugeben. Die Vorgabe bzgl. des Dateiformats wurde ersatzlos gestrichen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht werden Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance am Kobelweg 82a in Augsburg.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 9 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
„Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis" und "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Unter Verwendung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären.
Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall muss spätestens zum Leistungsbeginn eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssummen je Schadensfall abgeschlossen sein und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden:
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten oder geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 100.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 150.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 175.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 200.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 235.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 295.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 45.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Ausschlusskriterium): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsleistungen) i. H. v. 95.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) verlangt.
Sollte ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so müssen die vom Bieter in den einzelnen Jahren erzielten Jahresumsätze (netto) mindestens die Summe der bei den jeweiligen Losen angegebenen Mindestjahresumsätze erreichen.
Für den Fall, dass ein Bieter für mehrere Lose gleichzeitig das wirtschaftlichste Angebot abgibt, müssen die Eignungsvoraussetzungen (Mindestumsätze) in Höhe der Summe kumuliert nachgewiesen werden. Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Jahresumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, geeignet ist, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für die die angegebenen Jahresumsätze die Summe der geforderten Mindestjahresumsätze erreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Mindestanforderung bezieht sich auf die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Dokument "Angaben zu Referenzen" mit mindestens zwei geeigneten Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbrachte Unterhaltsreinigungen einzureichen (Ausschlussgrund).
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
Pro Referenz sind in dem Dokument "Angaben zu Referenzen" insbesondere Angaben
Das ausgefüllte Dokument "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden, welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil mitwirken.
Als Beleg der Eignung wird eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 2015 (oder neuer) (Qualitätsmanagement) oder eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung verlangt (Kopie in Form einer PDF-Datei). Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein und mindestens noch am letzten Tag der Angebotsfrist gültig sein.
Sofern auf eine mindestens gleichwertige, gültige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit der Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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