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Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer CDE
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEinrichtung, Verwaltung und Betreuung einer CDE🏆 Kaulquappe GmbH · Berlin
- Kaulquappe GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Kaulquappe GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Vergabeverfahren für die Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment („CDE“) als Projektkommunikationssystem für das Projekt „Elf Trainingszentren für die Generalzolldirektion (ETZ)": Die Generalzolldirektion (GZD) hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Erstellung von elf annähernd baugleichen Einsatztrainingszentren (ETZ) beauftragt. Das Ziel ist eine zügige und prozessoptimierte Umsetzung der Zentren, die nach dem Building Information Modeling (BIM) Prinzip geplant, ausgeführt und betrieben werden sollen. Für das Informationsmanagement wird eine einheitliche Datenumgebung (Common Data Environment – CDE) genutzt, die allen Projektbeteiligten zur Verfügung steht. Über die CDE werden allen Projektbeteiligten die projektspezifischen Bauwerksmodelle und Informationen bereitgestellt. Gleichzeitig wird die CDE zur modellbasierten Kommunikation und Dokumentation über ein Aufgaben- und Workflowmanagement genutzt. Der Bundesbau verfolgt explizit die durchgängige Nutzung von offenen Standards und nichtproprietären Formaten. Um über die gesamte Projektabwicklung einen hersteller- und produktneutralen Daten- und Informationsaustausch zwischen den Projektbeteiligten sicherstellen zu können, wird die Nutzung standardisierter Austauschformate wie z. B. IFC und BCF verfolgt. Basis für ein erfolgreiches Informationsmanagement ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Projektbeteiligten. Die Übergabe der in den AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen) formulierten Informationen an den Betrieb erfolgt durch digitale Bauwerksmodelle (As-built/ Bestandsdokumentationsmodell). Aus diesem Grund ist die Bereitstellung und Vorgabe einer CDE seitens der Maßnahmenträger vorgesehen, um das Informationsmanagement für die Bundesbauten zu vereinheitlichen. Zur Unterstützung der Projektkommunikation für das Projekt ETZ soll auf dieser Grundlage eine CDE eingesetzt werden, die auch als Projektkommunikationssystem dient. Die CDE so
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Details zur Bewertung sind der Ziffer 3.1.1 des Dokumentes "Verfahrensbedingungen" zu entnehmen.
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Auswahlkriterien 30 %Qualität
Details zur Bewertung sind der Ziffer 3.1.2 des Dokumentes "Verfahrensbedingungen" zu entnehmen.
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Teststellung (Online-Testzugang) 20 %Qualität
Details zur Bewertung sind der Ziffer 3.1.3 des Dokumentes "Verfahrensbedingungen" zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kaulquappe GmbH1 Veröffentlichung
- 29.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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