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Rahmenvereinbarung Örtliche Bauüberwachung
Stadt Altena (Westf.) · Altena · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung - örtliche Bauüberwachung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Rahmenvereinbarung für örtliche Bauüberwachung der Stadt Altena mit geschätztem Wert von ca. 2,98 Mio. EUR im offenen Verfahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Brachtenbecke, Lindscheider/Hegenscheider Bach und UmgebungGeschätzter Wert 853.011 €
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Los 2 Nette und UmgebungGeschätzter Wert 1.052.256 €
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Los 3 Rahmede und UmgebungGeschätzter Wert 1.071.016 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 40 Pkt.Preis
(siehe Vergabeunterlagen)
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Persönliche Referenzen stellvertretende verantwortliche Person örtliche Bauüberwachung 20 Pkt.Qualität
(siehe Vergabeunterlagen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Erklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaft reicht Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Wichtiger Hinweis: Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet. Es wird gebeten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine solche bei Bedarf anzufordern.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um vergleichbare Referenzleistungen handeln. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten zehn Jahre erbracht worden sein. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Zehn-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. Die Referenzleistung muss bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Weiter gilt: Die Erfahrung wird in unterschiedlichen Bereichen überprüft. Hierzu werden Unterkriterien gebildet. Neben den zuvor aufgestellten Anforderungen müssen die Referenzen auch zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Das sind die Referenzen in der Regel, wenn sie folgenden Inhalten genügen: Unterkriterium: "Örtliche Bauüberwachung - Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach HOAI, welche eine Anlage des Wasserbaus nach Anlage 12.2 Gruppe 3 HOAI umfasst ", Mindestanforderung: Mind. eine Referenz Anlage Wasserbau, Mindestanforderung: Mind. zwei Referenzen Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Unterkriterium: "Örtliche Bauüberwachung - Leistungsbild Freianlagen nach HOAI" Mindestanforderung: Mind. eine Referenz; Unterkriterium: "Örtliche Bauüberwachung - Leistungsbild Verkehrsanlagen nach HOAI" Mindestanforderung: Mind. eine Referenz.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Mindestanforderung: Es sind mindestens - zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen anzugeben. Bei Bietergemeinschaft reicht eine Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds.
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Nachunternehmer-Anteil
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), Ziffer 3 in der Anlage 8.2- VgV - ANG - Erklärung zur Teilnahmeform. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB, Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe. Hinweis: Leiht sich ein Bieter/Bietergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachun-ternehmer zu benennen/einzusetzen. Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Nachunternehmer-Anteil
Eigenerklärung zu der beabsichtigten Nachunternehmerleistung). Spätestens auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versi-cherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird; Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, Angaben zu geeigneten und vergleichbaren Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bieter beizubringen; die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.976.283 €1 Veröffentlichung
- Frist 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.779 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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