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2417/G15 - Evaluation Deutschlandticket
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2417/G15 - Evaluation Deutschlandticket🏆 infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH · Bonn
- infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH · Bonn Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Auftrag, der im Wege eines Offenen Verfahrens vergeben wurde: Bund und Länder haben sich im November 2022 auf die Einführung eines digitalen, bundesweit geltenden ÖPNV-Monatstickets mit einem Einführungspreis i. H. v. 49 EUR geeinigt, das „Deutschlandticket“. Dieses soll seit der Einführung im Mai 2023 dazu beitragen, • die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) deutlich zu erhö-hen, • die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, • Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten sowie • die Digitalisierung in der Branche und eine zunehmende Vernetzung der Verkehrs-angebote zu fördern. Um zu überprüfen, welchen Beitrag das Deutschlandticket zur Erreichung der formulierten Ziele leistet, sind ein begleitendes Monitoring und eine kontinuierliche Evaluation seiner verkehrlichen, sozioökonomischen, klimaseitigen, technologischen und vertrieblichen sowie finanziellen und tariflichen Auswirkungen erforderlich. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurde von den Ländern und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.01.2023 (Beschluss der länderoffenen Arbeitsgruppe) gebeten, die notwendigen Maßnahmen für eine Evaluation des Deutschlandtickets zu ergreifen. Mit einem Evaluationszeitraum von zwei Jahren (vrsl. 2023-2024) kann die Untersuchung des VDV mittelfristige Effekte jedoch nicht vollumfänglich erfassen. Zudem wird durch die Untersuchung nicht die Gesamtheit der Aspekte umfasst, die von Bundesinteresse sind. Im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Deutschlandtickets wurde bereits vorgesehen, dass nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich ist, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern. Infolgedessen wird eine ergänzende, von der Evaluation des VDV unab
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1.2 - Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der Evaluation 30 %Qualität
Beschreiben und begründen Sie detailliert das von Ihnen gewählte Vorgehen zur Durchführung der Evaluation. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/ Themen ein und begründen Sie Ihr Vorgehen: 1) Wie richten Sie Ihre Auswertungsmethodik an den formulierten Anforderungen des Auftraggebers aus und ermöglichen die Beantwortung der Untersuchungsfragen? 2) Beschreiben und begründen Sie Ihre Vorschläge zur Methodik in ihrer wissenschaftlichen Qualität (Einschlägigkeit und Validität) für jedes AP. In den AP 1 und 2 umfasst das auch die Berücksichtigung der Mindestanforderungen in Abschnitt 3.1 der LB. Eine Vergleichbarkeit zur MiD soll sichergestellt und kenntlich gemacht werden, wo immer es inhaltlich möglich ist. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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3 - Angebotspreis (inkl. Ust.) 30 %Preis
Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben/Abschnitt C des Preisblattes. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. ******** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Erstellung des Datenkonzeptes 20 %Qualität
Beschreiben und begründen Sie detailliert das von Ihnen gewählte Vorgehen bei der zu erstellenden Datenkonzeption (Grobkonzept) unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen in Abschnitt 3.1 der Leistungsbeschreibung (LB). Gehen Sie dabei insbesondere auf a) die geplanten Erhebungsmethoden zur Datenbeschaffung oder den Rückgriff auf Sekundärdaten, b) die auf diese Weise generierte Datengrundlage zur Beantwortung der Untersuchungsfragen in den AP (relevant sind hierbei auch die Qualität der Daten sowie mögliche Limitationen, Abhängigkeiten oder Herausforderungen bzw. zu ergreifende Kompensationsmaßnahmen) und c) die Umsetzung des entsprechend notwendigen Datenmanagements ein und begründen Sie Ihre Auswahl. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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2.1- Arbeitsorganisation und Personalplanung 10 %Qualität
Beschreiben und begründen Sie Ihre Projektorganisation zur Erbringung der gesamten Leistung. Stellen Sie außerdem den namentlichen Personaleinsatz (C-F-ZK2 - Formblatt Team) unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen dar, aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination (ggf. auch durch die Einbeziehung Dritter) und der Umgang mit Arbeitsspitzen hervorgeht. (ca. 7 Seiten DIN A4, Schriftgröße Arial 11) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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2.2 - Projekt- und Aufwandsplanung 10 %Qualität
Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/ Akteure ein. Beschreiben und begründen Sie detailliert die von Ihnen veranschlagte zeitliche und aufwandsseitige Personalplanung. Gehen Sie dabei insbesondere auf von Ihnen getroffene Annahmen zur Plausibilisierung Ihrer zeitlichen und aufwandsseitigen Kalkulation ein. (ca. 4 Seiten DIN A4, Schriftgröße 11) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 114 Tage nach Fristende
Auftragnehmer infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbHZuschlagswert 2.604.852 €1 Veröffentlichung
- 07.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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