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Bewachung - Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, Dezentrale Einrichtungen für die Unterbringung von Geflüchteten
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 5 · München · Bayern
Beschreibung
Rahmenvertrag mit 5 Wirtschaftsteilnehmern für Hausordnungs- und Objektschutzdienste auf Abruf in dezentralen Einrichtungen des Sozialreferates im Stadtgebiet München für die Unterbringung von Geflüchteten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Dienstleistungen im Bereich Hausordnung und Objektschutz für Unterbringungseinrichtungen von Geflüchteten.
- Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit fünf Wirtschaftsteilnehmern, der auf Abruf erfolgt.
- Der Erfüllungsort ist München.
Es wird ein Rahmenvertrag mit fünf Wirtschaftsteilnehmern für Hausordnungs- und Objektschutzdienste auf Abruf in dezentralen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in München gesucht.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 03.08.2026 Am 08.05.2026 wurde der Vertrag VGSt1-2-2023-0029 bis zum 17.08.2026 verlängert. Rechtsgrundlage für die Verlängerung ist § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB sind erfüllt: Unvorhersehbare Umstände Das Vergabeverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Dass nach der Zurückweisung der Rüge ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde, lag außerhalb des Einflussbereiches der Auftraggeberin. Ebenso wenig konnte vorhergesehen werden, dass sich das Nachprüfungsverfahren aufgrund zahlreicher wechselseitiger Schriftsätze und mehrerer Fristverlängerungen außergewöhnlich umfangreich entwickeln würde. Die zeitliche Belastung durch die Oster- und Pfingstferien trug zusätzlich zur Verlängerung des Verfahrens bei. Die eingetretene Verzögerung beruht daher auf außergewöhnlichen, außerhalb des Einflussbereiches der Auftraggeberin liegenden Umständen und war auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar. Erforderlichkeit der Vertragsänderung Die Verlängerung des bestehenden Vertrages ist erforderlich, um den Zeitraum bis zur Entscheidung der Vergabekammer und der anschließenden Zuschlagserteilung zu überbrücken. Darüber hinaus ist nach Zuschlagserteilung weiterhin eine Implementierungsphase des neuen Auftragnehmers erforderlich. Während dieser Zeit müssen Personal übernommen bzw. eingesetzt, Einsatzpläne erstellt, Einweisungen durchgeführt und die organisatorischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschaffen werden. Eine Unterbrechung der Bewachungsleistungen ist wegen der sicherheitsrelevanten Bedeutung der Leistung ausgeschlossen. Die Vertragsverlängerung stellt daher die einzige Möglichkeit dar, die kontinuierliche Bewachung bis zur Aufnahme der Leistungen durch den neuen Auftragnehmer sicherzustellen. Beschränkung auf das unbedingt erforderliche Maß Die Vertragsverlängerung erfolgt ausschließlich bis zum 17.08.2026 und beschränkt sich damit auf den Zeitraum, der aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens und der hierdurch verursachten Verzögerungen erforderlich ist. Sie dient ausschließlich der Überbrückung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens und der Aufnahme der Leistungserbringung durch den neuen Auftragnehmer. Einhaltung der Wertgrenze Der Wert der Vertragsänderung beträgt 19,69 % des ursprünglichen Auftragswertes. Keine Änderung des Gesamtcharakters Die Vertragsänderung betrifft ausschließlich die Laufzeit. Leistungsumfang, Leistungsinhalt, Qualitätsanforderungen, Vergütungssystem sowie sämtliche übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Der Gesamtcharakter des öffentlichen Auftrages wird nicht verändert. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 920 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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