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Neubau B14 zw. Nellmersbach und Backnang-West
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV · Stuttgart · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Für den Neubau der B14 Nellmersbach - Backnang, Bauabschnitt BA 1.2 und BA 2.1 ist die verantwortliche Dienststelle das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen, Baureferat Süd (Referat 47.3). Zur Unterstützung des Projektteams in Backnang-Waldrems soll die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung für den Bau dieses Bauabschnittes vergeben werden. Der betroffene Teilausbau der B 14 beginnt bei Bau-km 6+380 mit dem Anschluss an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt BA 1.1 und endet bei Bau-km 7+533 nordöstlich des Tunnel Maubach. Der Bereich zwischen Bau-km 7+533 bis 8+260 wird als Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerfläche dienen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für den Neubau der B14.
- Ausschreibung betrifft die Baulose 1.2 und 2.1.
- Auftraggeber ist das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
- Erfüllungsort ist Backnang.
Gesucht wird die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für den Neubau der B14 zwischen Nellmersbach und Backnang-West, aufgeteilt in die Baulose 1.2 und 2.1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personaleinsatzkonzept 40 %Qualität
Der Bieter legt mit dem Angebot ein projektbezogenes Personaleinsatzkonzept vor. Hier soll der Bieter projektbezogen das Personaleinsatzkonzept erläutern, in welchem Umfang welches Personal generell für das Projekt eingesetzt wird und sich in welchem Umfang vor Ort auf der Baustelle befindet. Das Personaleinsatzkonzept sollte folgende wertungsrelevante Inhalte umfassen: - Angabe des gesamten Personals, das für das Projekt eingesetzt werden soll mit Namen, Berufsbezeichnung, Berufserfahrung und der vorhandenen Qualifikationen sowie konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen. - Personaleinsatzplan als Balkendiagramm mit maximaler Breite DIN A3. Die Lesbarkeit ist sicherzustellen. - Aussagen und nachvollziehbare Darstellung zum Umfang des Personaleinsatzes für das Projekt, sowie zum Umfang der Präsenz des Personals auf der Baustelle. - Erläuterung der Verfügbarkeit und Kontinuität des Personals (Vertretungsregelung) zum möglichen Auftragszeitpunkt. - Es ist darzulegen, wie flexibel auf Änderungen des Bauablaufs reagiert werden kann. - Es ist auf die unterschiedlichen Funktionen (Bauoberleitung (Projektleitung), Bauüberwachung) einzugehen. Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: - Lässt die Qualität des Personals und die Zusammensetzung des Projektteams eine optimale Leistungserfüllung erwarten? - Bietet der Personaleinsatz mit Vertretungsregelungen die Gewähr für eine optimale Leistungserfüllung?
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Preis 40 %
Honorar/Preis
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Vorgehenskonzept 20 %Qualität
Der Bieter reicht mit dem Angebot ein Vorgehenskonzept ein. Das Vorgehenskonzept sollte folgende wertungsrelevante Inhalte umfassen: - Beschreibung der Tätigkeit der Örtlichen Bauüberwachung, einschl. Überwachungsteam und der Bauoberleitung sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber mittels Schaubildes und Erläuterungen (max. 2 DIN A4 Seiten). - Beschreibung, wie die Leistung der ausführenden Firma überwacht werden soll und wie die Einhaltung des Bauzeitenplanes sichergestellt wird (max. 1 DIN A4 Seite). Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: - Nachvollziehbarkeit und Plausibilitäten der erarbeiteten projektspezifischen Herangehensweise - Nachvollziehbarkeit und Plausibilitäten der Beschreibung der geplanten Tätigkeit der Örtlichen Bauüberwachung einschl. Überwachungsteam und der Bauoberleitung unter Berücksichtigung der Schnittstellen. - Wurden projektspezifische Risiken erkannt und Lösungen plausibel erarbeitet?
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich: - Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate - Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften sind mit den Verstößen gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. Nähere Informationen siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)". - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen. Im Übrigen gelten die "HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb".
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5.000.000 € gegeben ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens oder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 500.000,00 € brutto Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber mindestens verfügen: - Handy und Laptop oder PC für die auf der Baustelle eingesetzten Personen, - Farbdrucker für das Baubüro, - Bürokommunikationssoftware, Projektmanagementsoftware, CAD-Software und ein qualifiziertes AVA-Programm, - Farbplotter, mit dem Pläne in DIN A0-Format ausgeplottet werden können, - notwendige Technische Geräte für spezifische Überwachungsaufgaben nach den anzuwendenden ZTV'en zur Bauüberwachung (Digitalkameras, Asphaltthermometer, Messgeräte usw.) Der Nachweis ist formlos zu erbringen.
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Qualitätsmanagement
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens ein eigenes Qualitätsmanagementsystem formlos nachweisen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestkriterium: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Der Bewerber muss mindestens die folgenden aufgeführten Mindestkriterien vorweisen können: - Bei einem Referenzprojekt muss die Leistungsphase 8 für Neubauprojekte von Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen von mind. 10 Mio. Euro (netto) erbracht worden sein Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§45ff. HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen mind. Honorarzone III beinhaltet sein. - Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§41ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke (sonstige Bauwerke) mind. Honorarzone III beinhalten. Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§41ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke (Tunnel und Trogbauwerke) mind. Honorarzone IV beinhalten. Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§53ff. HOAI Technische Ausrüstung mind. Honorarzone II beinhalten. Die Leistung muss in den letzten 5 Jahren also zwischen dem 26.08. 2021 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist erbracht worden sein. Wichtungskriterium: § 46 (3) Nr. 1 VgV: 50% Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Mögliche Punktekriterien: 1) Anzahl der Referenzprojekte der Leistungsphase 8 für Neubauprojekte von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Mio. Euro (netto) und einer Einstufung in die Honorarzone III oder höher (20%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) 2) Anzahl der Projekte der Leistungsphase 8 für Objektplanung Ingenieurbauwerke (sonstige Bauwerke) mit mind. Honorarzone III (15%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) 3) Anzahl der Projekte der Leistungsphase 8 für Objektplanung Ingenieurbauwerke (Tunnel und Trogbauwerke) mit mind. Honorarzone IV (10%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) 4) Anzahl der Projekte der Leistungsphase 8 für die Technische Ausrüstung mind. Honorarzone II (5%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) Die geforderten Leistungen können innerhalb einer Referenz oder auch in mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mindestkriterium: § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Die Projektleitung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Bauingenieur (Master/Bachelorstudiengänge, Diplomingenieur oder vergleichbares) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Planung und/oder Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die stellvertretende Projektleitung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Bauingenieur (Master/Bachelorstudiengänge, Diplomingenieur oder vergleichbares) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Planung und/oder Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Die Bauüberwachung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die stellvertretende Bauüberwachung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bauüberwachung und stellvertretende Bauüberwachung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Die Berufserfahrungen sind jeweils schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen. Für jede(n) der o. g. Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden sollen, ist ein Lebenslauf mit Nachweis eines abgeschlossenen Studiums (siehe oben), Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, Bietergemeinschaft, BiGe-Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen. Wichtungskriterium: § 46 (3) Nr. 2 VgV: 45 % Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Berufserfahrung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung in der Bauoberleitung (15 %): Projektleitung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Stellv. Projektleitung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Berufserfahrung der Bauüberwachung und der stellv. Bauüberwachung (30 %): Bauüberwachung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Stellv. Bauüberwachung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Projektleitung und Bauüberwachung sowie deren Stellvertretung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mindestkriterium: § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren in Vollzeitäquivalent. Der Bewerber muss mindestens 8 Mitarbeiter durchgehend in den letzten 3 Jahren einschl. Führungspersonal (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) beschäftigt haben, jedoch mindestens 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung. Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden. Wichtungskriterium: § 46 (3) Nr. 8 VgV: 5 % Durchschnittlicher Personalbestand des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalent. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: ≥ 16 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) entspricht 3 Punkten > 8 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) bis =< 15 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) entspricht 2 Punkten = 8 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) entspricht 1 Punkt (Mindestkriterium
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Nachunternehmer-Anteil
Eigenerklärung: sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden. Näheres siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die "HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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