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Rahmenvereinbarung über die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin
Bundeskanzleramt · Berlin · Berlin · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes BerlinRahmen 1.349.063 €🏆 WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG · Berlin
- WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG · Berlin
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Pflege der Garten- und Außenanlagen der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin (Erfüllungsort), gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis. Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 32.000 Quadratmeter.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gewichtung Preis: 100 Prozent nach WichtigkeitPreis
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der zu bewertende Angebotspreis besteht aus der Gesamtsumme aller Positionen (auch Bedarfspositionen) inkl. evtl. Aufschläge für die Optionen der Vertragsverlängerung inkl. USt. abzüglich ggf. angebotenen Skontos. Nur ein angebotenes Skonto von mindestens 14 Tagen geht in die Wertung ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 1.349.063 €1 Veröffentlichung
- 23.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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