Konzession Trinkwasserversorgung Gemeinde Helgoland
Gemeinde Helgoland · Helgoland · Schleswig-Holstein
Beschreibung
Die Gemeinde Helgoland ist eine ca. 65 km vom Festland entfernte Hochseeinsel im Bereich der Deutschen Bucht der Nordsee mit ca. 1.500 Einwohnern. Jährlich besuchen rund 350.000 Tages- und Übernachtungsgäste die Insel. Auf Helgoland wird ein Trinkwasserversorgungsnetz betrieben. Helgoland besitzt keine nennenswerten Grundwasservorkommen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Konzession für Trinkwasser zur Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Helgoland.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Vergabe einer Konzession für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Helgoland, einer Hochseeinsel mit ca. 1.500 Einwohnern und jährlich ca. 350.000 Gästen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Mit europaweit bekanntgemachter Vorinformation (Aufruf zum Wettbewerb, Nr. 491973-2024) vom 16. August 2024 wurden alle interessierten Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse an der Konzession Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Helgoland mitzuteilen (Interessensbekundung). Die auf diese Weise bekanntgemachte Konzession wurde sodann im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Die sechsmonatige Frist für den Eingang der Interessensbekundungen endete am 16. Februar 2025. Interessensbekundungen waren elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln: Konzessionenvergabe@helgoland.de. Interessierte Unternehmen hatten mit Ihrer Interessenbekundung belastbare Angaben zum jeweils betreffenden Unternehmen einzureichen. Die Gemeinde Helgoland hat sodann diejenigen Unternehmen zur Interessensbestätigung aufgefordert, die ihr Interesse fristgerecht bis zum 16. Februar 2025 bekundet hatten. Die Vergabe wurde gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Der Anwendungsbereich der KonzVgV ist nicht eröffnet (vgl. § 149 Nr. 9 GWB). Die Anlehnung an die KonzVgV erfolgt mithin freiwillig. Vor diesem Hintergrund waren die Angaben zur u.g. Überprüfungsstelle rein vorsorglicher Natur. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wurde der Teilnahmewettbewerb entsprechend § 17 VgV eingeleitet. Die Frist für den Eingang der Interessensbestätigung betrug 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wurden die aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgreichen Unternehmen zur Abgabe eines Erstangebots im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Sodann wurden Verhandlungen mit den Bietern durchgeführt, auf deren Grundlage endgültige Angebote einzureichen waren.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 36 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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