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VBL - Jahresabschlussprüfung
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird die Jahresabschlussprüfung für die VBL für die Jahre 2026 bis 2030.
- Die Beauftragung erfolgt jährlich separat und ist an Zustimmungsprozesse gebunden.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 196.825 EUR.
- Es handelt sich um ein beschränktes Vergabeverfahren (restricted procedure).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (im Folgenden VBL) beabsichtigt, die Beschaffung von Jahresabschlussprüfungsleistungen für die Jahre 2026 - 2030. Die Beauftragung erfolgt für die jeweils zu prüfenden Jahre getrennt, und jeweils erst nachdem der Verwaltungsrat der VBL die von der Vergabestelle beabsichtigte Zuschlagserteilung bzw. weitere Beauftragung einer Jahresabschlussprüfung mittels Beschlusses bestätigt. Danach wird diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde der VBL. (BaFin) mitgeteilt, welche dann für zwei Monate die Möglichkeit hat, diesem Beschluss zu widersprechen. Erst und ausschließlich dann, wenn innerhalb des der Aufsichtsbehörde zustehenden Zeitraums kein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Zuschlag erteilt werden. Das heißt, dass mit Zuschlagserteilung allein der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2026 beauftragt wird. Für jedes folgende Jahr (2027, 2028, 2029 und 2030) bedarf es des oben dargestellten Prozesses und einer jeweils gesonderten Beauftragung des Auftragnehmers durch die VBL. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung für die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und/oder 2030 besteht nicht .
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll (max. 5), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich. Erstes maßgebendes Kriterium ist die Anzahl der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen, die die an die Referenzen gestellten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, eingereicht haben. HIerbei werden je Bewerber/Bewerbergemeinschaft max. 10 Referenzen berücksichtigt. Diejenigen 5 Bewerber, die nach dieser Maßgabe die meisten, jedoch maximal 10 Referenzen vorweisen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten hierbei mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften über identisch viele solcher Referenzen verfügen, ist auf der zweiten Stufe mit Blick auf diese Bewerber/Bewerbergemeinschaften der gesamte Netto-Umsatz, der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit den eingereichten Referenzprojekten gemacht hat, ausschlaggebend. Hierbei wird ebenfalls nur der Umsatz von max. 10 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, berücksichtigt. Sollte bei den betreffenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften auch ein identische Umsatz in den max. 10 berücksichtigten Referenzen bestehen, ist sodann der Netto-Gesamtumsatz im Bereich der Jahresabschlussprüfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Addition ausschlaggebend. Sollte die betreffenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften auch hier über einen identischen Gesamtumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftjahren in Summe verfügen, entscheidet das Los.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 80 %
Qualität - Team
-
Preis 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht · 141 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 21.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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