Vergeben Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Sperrmüllentsorgung im Landkreis Rostock

Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Güstrow · Mecklenburg-Vorpommern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los 1 - Einsammeln und Befördern von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock
    🏆 Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg
  • Los 2 Vergeben
    Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
    🏆 Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg
Auftragnehmer
  • Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg
💶 Zuschlagswert 14.466.000 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 15.09.2025

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Veolia Umweltservice Nord GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Der Auftragnehmer hat ab dem 01.01.2026 den im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock anfallenden Sperrmüll und die in diesem Zusammenhang getrennt erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß Elektrogesetz getrennt einzusammeln und zur vom Auftraggeber benannten Verwertungsanlage bzw. Wertstoffhof zu transportieren. Die Sammlung erfolgt auf Einzelanforderung. Zur Leistung zählt auch die Bearbeitung von Abholanträgen und die Vergabe von Abholterminen (Los 1). Der über die öffentliche Sammlung erfasste Sperrmüll (Holdienst) und der auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Rostock angelieferte Sperrmüll (Bringdienst) ist in einer zugelassenen Verwertungsanlage ordnungsgemäß zu entsorgen (Los 2).

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los 1 - Einsammeln und Befördern von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock
  • Einsammeln und Befördern von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltge-räte im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock 100 %
    Preis

    Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den günstigsten Gesamtwertungspreis aufweist. Für die Wertung der Angebote wird ein auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Einzelpreise und der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben zu den Leistungsdaten (Stückzahlen etc.) ermitteltes Gesamtentgelt pro Jahr (Gesamtwertungspreis) errechnet und für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (sechs Jahre) zur Ermittlung des Bestangebots hochgerechnet.

Los 2 · Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
  • Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock 100 %
    Preis

    Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den günstigsten Gesamtwertungspreis aufweist. Für die Wertung der Angebote wird ein auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Einzelpreise und der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben zu den Leistungsdaten (Stückzahlen, Abfallmenge etc.) ermitteltes Gesamtentgelt pro Jahr (Gesamtwertungspreis) errechnet und für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (sechs Jahre) zur Ermittlung des Bestangebots hochgerechnet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Veolia Umweltservice Nord GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Veolia Umweltservice Nord GmbH 5.781.000 €
Los 2 Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
Veolia Umweltservice Nord GmbH 8.685.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 230 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Veolia Umweltservice Nord GmbH
    Zuschlagswert 14.466.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 375.872 €
Median 937.256 €
Oberes Quartil 2.759.304 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Güstrow

service@abfall-lro.de
+49 384375570420

14.466.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 7011-01-k-25-EU
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlicht 18.03.2026
CPV-Codes (2) 90500000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90514000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 5,9 in der Branche) (?)
Lose 2
Erfüllungsort Ludwigslust-Parchim
Laufzeit 01.01.2026 – 31.12.2031
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Veolia Umweltservice Nord GmbH · Hamburg

Auftragnehmer (?)
Veolia Umweltservice Nord GmbH
Vertrag 15.09.2025

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 284.379 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.102 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Mecklenburg-Vorpommern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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