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Berufskleidung inkl. Wäscheservice
Studierendenwerk München Oberbayern · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Belieferung mit Berufskleidung und ein umfassender Wäscheservice für gastronomische Einrichtungen.
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren oder bis zum Erreichen eines Nettokontingents von 1.800.000,00 EUR.
- Der Bieter muss den gesamten Kreislauf der Mietwäsche als Full-Service anbieten können.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.617.777,77 EUR netto.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer Betriebe der Hochschulgastronomie mit Berufskleidung inkl. Wäscheservice. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleistungsunternehmen, das den gesamten Kreislauf der Mietwäsche für die gastronomischen Einrichtungen als Full-Service anbietet Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2026 und endet spätestens am 30.06.2030. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 1.800.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max 73 Punkte Einzelheiten sind dem Dokument "Wertungskriterien.pdf" zu entnehmen.
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Qualität nach Wichtigkeit
Bereitstellung von Schränken mit einem Zahlenschloss: max 7 Punkte Einzelheiten sind dem Dokument "Wertungskriterien.pdf" zu entnehmen.
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Qualität nach Wichtigkeit
Nachhaltigkeit (Konzepte): max. 15 Punkte Einzelheiten sind dem Dokument "Wertungskriterien.pdf" zu entnehmen. Die Anforderungen an das Nachhaltigkeits und Umweltkonzept sind dem Dokument „Anforderungen an das Nachhaltigkeits und Umweltkonzept“ zu entnehmen.
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Qualität nach Wichtigkeit
Umwelt: max. 5 Punkte Einzelheiten sind dem Dokument "Wertungskriterien.pdf" zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einzelheiten sind dem Dokument "Wertungskriterien.pdf" zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.617.778 €1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 718.370 €2 Veröffentlichungen
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung
- 13.07.2026 Leider wurde hier eine falsche Bekanntmachung versendet. Die Vergabeentscheidung bleibt wie folgt: Das Vergabeverfahren „Berufskleidung inkl. Wäscheservice“ wird gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben wird. Im Rahmen der abschließenden Prüfung des Vergabeverfahrens (nebst Vergabeunterlagen) wurde festgestellt, dass die Leistungsbeschreibung in wesentlichen Punkten (insbesondere bei den stofflichen Vorgaben und Markenspezifikationen) sowie den Wertungskriterien einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Eine Korrektur der Unterlagen im laufenden Verfahren ist aufgrund der Wesentlichkeit der Änderungen nicht möglich. Wir beabsichtigen, das Verfahren nach Überarbeitung der Unterlagen zeitnah erneut auszuschreiben.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Rücknahme durch Auftraggeber
1 Veröffentlichung
- 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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