Mehr Details
Pforten-, Bewachungs- und Kontrolldienste für Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg · Bayern
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Verteidigung & Sicherheit-Ausschreibungen in Bayern passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Neue Ausschreibungen in „Verteidigung & Sicherheit" — jede Woche per Email
Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs werden für mehrere Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt dauerhaft Pforten‑, Bewachungs- und Kontrolldienste benötigt. Die Leistungen umfassen insbesondere den Pfortendienst mit Besucher- und Lieferantenkontrolle, die Überwachung der Zugänge und Außenbereiche, planmäßige Kontroll- und Schließrunden sowie die Umsetzung objektspezifischer Sicherheitsvorgaben der Dienststellen. Ziel ist es, durch fachgerecht organisierte und zuverlässig ausgeführte Sicherheitsdienste einen geordneten Zutritts- und Sicherheitsbetrieb zu gewährleisten und den Schutz von Personen, Gebäuden und Anlagen sicherzustellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Ausschreibung von Pforten-, Bewachungs- und Kontrolldiensten für mehrere Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt im offenen Verfahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Soweit Ihr Unternehmen für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, sind dem Auftraggeber die Versicherungsnachweise gem. Vertragsbedingungen vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
Erbringen Sie als Unternehmen seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen Leistungen im Bereich Objektbewachung und/oder Pfortendienst? Steht bei Problemen etc. innerhalb von spätestens 2 Stunden ein entscheidungs- und weisungsbefugter Objektleiter vor Ort zur Verfügung? Können Sie im Bedarfsfall umgehend mindestens zwei qualifizierte Reserve-, Unterstützungs- oder Ersatzkräfte bereitstellen? Stellen Sie dem eingesetzten Personal mindestens ein Kommunikationssystem (z. B. Mobiltelefon oder Sprechfunkgerät) zur Verfügung? Verwenden Sie für unser Objekt ein Wächterkontrollsystem im Stand der Technik (z. B. elektronisches Magnetstreifensystem, OWKS oder vergleichbar)? Verfügen Sie über eine Notrufzentrale, die ganztägig 24 Stunden, 7 Tage die Woche besetzt ist? https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/df92d60a-385c-4192-b529-ba48342a0094/suitabilitycriteria
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bitte nennen Sie mindestens eine vergleichbare Referenz (Objektbewachung/Pfortendienst innerhalb der letzten 3 Jahre, täglich ≥ 2 Kräfte, Laufzeit ≥ 12 Monate):
-
Eignungsanforderung
Werden Ihre eingesetzten Mitarbeiter in Bezug auf die auftragspezifischen Aufgaben mindestens einmal jährlich geschult, unterwiesen oder weitergebildet?
Weitere Anforderungen
-
Eignungsanforderung
Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige behördliche Erlaubnis zur Führung eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO), oder ist sichergestellt, dass diese spätestens vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorgelegt werden kann? Kann die Leitung des Unternehmens oder die mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragte Person die Sachkunde nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO, eine Befreiung nach § 12 oder § 23 Bewachungsverordnung (BewachV) oder eine gleichwertige Befähigung nachweisen, oder ist sichergestellt, dass ein entsprechender Nachweis spätestens vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorgelegt werden kann? Verfügt das für die Leistungserbringung vorgesehene Bewachungspersonal jeweils über die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO, eine Befreiung nach § 12 oder § 23 Bewachungsverordnung (BewachV) oder einen gleichwertigen, durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) rechtlich anerkannten Nachweis, oder ist sichergestellt, dass die entsprechenden Nachweise für sämtliche eingesetzten Mitarbeiter spätestens vor Vertragsbeginn (01.07.2026) vorgelegt werden können?
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 26.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 1.572.033 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 416 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →