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Leistungen der Geschäftsbesorgung fondsspezifischer Aufgaben
Gewobag RS GmbH & Co. KG · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Geschäfts-besorgung fondsspezifischer Aufgaben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Gesucht werden Dienstleistungen der Geschäftsbesorgung für fondsspezifische Aufgaben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Gewobag prüft den mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021 bis 2023) erzielten Umsatz (Ziffer 4.2.1), die jah-resdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntma-chung) eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023 (Zif-fer 4.2.2), der Anzahl der innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023 (Ziffer 4.2.3) betreuten Fonds, den sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) in den vergangenen fünf Geschäftsjahren 2019 bis 2023 (Ziffer 4.2.4). Der Bieter erklärt, folgenden Umsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023 erzielt zu haben:Mindestvoraussetzung: Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2021 bis 2023 von durchschnittlich mindestens EUR 500.000 mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit der Abfrage von zwei Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Leistungen für geschlossenen Wohnimmobilienfonds erbracht • Anzahl Gesellschafter (mind. 40) • Abschluss der Leistung nicht vor 2019 • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG • Bezeichnung und Anschrift Objekt Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens zwei wertungsfähige Referenzen zu benennen. Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu ei-ner „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungsphasen bzw. Leistungen für unterschiedliche Projekte). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden: • 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden: • Berliner Wohnimmobilien (3 Punkte) • Sozialer Wohnungsbau (3 Punkte) • Bundes- oder Landesbeteiligung (3 Punkte) • Immobilienwert nach IFRS o Größer 10 Mio. EUR (1 Punkt) o Größer 15 Mio. EUR (2 Punkte) o Größer 20 Mio. EUR (3 Punkte) • Anzahl Gesellschafter o Größer 40 (1 Punkt) o Größer 100 (2 Punkte) o Größer 150 (3 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unterneh-mens) insgesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023. Mindestvoraussetzung: Anzahl von Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren 2021 bis 2023 von durchschnittlich mindestens 15 gesamt und 8 mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Erklärung des Bieters zu Anzahl an betreuten Fondsgesellschaften (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023. Mindestvoraussetzung: Anzahl betreute Fonds in den letzten drei Geschäftsjahren 2021 bis 2023 von durchschnittlich mindestens 45 mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 17.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 18.11.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 333 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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