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Aufbau einer gemeinsamen föderierten Identity- und Access-Management-Infrastruktur der Hamburger Hochschulen
Universität Hamburg · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 14.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Die Präsidien der 6 Hamburger Hochschulen haben im April 2024 einen Letter of Intent zu einem gemeinsamen IT-Betrieb der Hamburger Hochschulen gezeichnet. Ziel ist hierbei die Gründung einer gemeinsamen Organisation, die durch die Hochschulen gesteuert wird und ihre Bedürfnisse versteht, bündelt, implementiert und qualitativ hochwertige IT-Dienste spezifisch für Wissenschaftseinrichtungen im gesamten Dienste-Spektrum bereitstellt. Es soll ein Dienstleistungszentrum aufgebaut und etabliert werden, welches das Ziel hat, Synergien zu schaffen und somit die digitalen Services effizienter, zielgerichteter und nutzendenzentrierter, umfangreicher und gleichzeitig mit besser Qualität und Absicherung gegen Cyberangriffe zur Verfügung zu stellen. Im Zuge dieses gemeinsamen IT-Betriebs ist es notwendig, eine gemeinsame, föderierte Identity- und Access-Management-Struktur (IAM) für die Hamburger Hochschulen zu schaffen. Das übergreifende Ziel ist die Bereitstellung von Diensten für alle Hamburger Hochschulen auf Grundlage von etablierten Föderationstechnologien. Jede Hochschule soll mit einem lokalen IAM-System ausgestattet werden und die dann technologiekompatiblen Systeme in eine gemeinsame, föderierte Identity- und Access-Landesinfrastruktur integriert werden. Die autoritative Verwaltung der Identitäten
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Aufbau einer föderierten Identity- und Access-Management-Infrastruktur (IAM) für Hamburger Hochschulen.
- Integration lokaler IAM-Systeme in eine gemeinsame Landesinfrastruktur unter Nutzung von SAML, OpenID Connect, SCIM und FIDO2.
- Grundlage bildet der bundesweite Föderationsdienst des Deutschen Forschungsnetzes (DFN-AAI) und der Dienst eduID.
- Das Vorhaben umfasst Konzeption, Aufbau und Überführung in den Regelbetrieb der IAM-Landesinfrastruktur.
- Eine spätere Einbeziehung weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen ist möglich.
Die Ausschreibung betrifft den Aufbau einer gemeinsamen föderierten Identity- und Access-Management-Infrastruktur (IAM) für die Hamburger Hochschulen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 70 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Für die Eignung des Auftragnehmers sind die Angaben in der Unterlage Erklärungen über die Eignung und Auftragsdurchführung verpflichtend auszufüllen und zu beachten, diese beinhalten u. A.: a) Eignung zur Berufsausübung: Angaben zur Präqualifizierung und/ oder Angaben für Register abfragen aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs; Angaben zur Fachkunde z. B. über Eintragungen in das Berufs-oder Handelsregister. b) Eignung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. c)Eignung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen; Referenzen über vergleichbare Leistungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als15Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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