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Prüfsystem zur quantensensorischen Erfassung von Magnetfeldern für die zerstörungsfreie Materialprüfung im Bauwesen und der Produktion
Universität Stuttgart · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPrüfsystem zur quantensensorischen Erfassung von Magnetfeldern für die zerstörungsfreie Materialprüfung im Bauwesen und der Produktion🏆 Advanced Quantum GmbH · Stuttgart
- Advanced Quantum GmbH · Stuttgart
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist ein spezialisiertes Prüfsystem zur quantensensorischen Erfassung von Magnetfeldern.
- Die Anwendung liegt in der zerstörungsfreien Materialprüfung im Bauwesen und der Produktion.
- Der CPV-Code 38000000 deutet auf wissenschaftliche und industrielle Geräte hin, was eine hohe technische Expertise erfordert.
- Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Prüfsystem zur quantensensorischen Erfassung von Magnetfeldern für die zerstörungsfreie Materialprüfung im Bauwesen und der Produktion
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technische Leistungsfähigkeit 40 Pkt.Qualität
Bewertet wird die über die Mindestanforderungen hinausgehende Leistungsfähigkeit des angebotenen Systems, insbesondere hinsichtlich Sensitivität, Datenqualität und Flexibilität der Messanwendung. Sensitivität des Magnetometers > 1 nT/?Hz ? 0 Punkte ? 1 nT/?Hz ? 5 Punkte ? 500 pT/?Hz ? 10 Punkte "Qualität der Vektormessung (bei voller magnetischer Samplerate) nur ODMR Rohdaten ? 0 Punkte Live-Ausgabe von einer Achse ? 5 Punkte Vektorielle Ausgabe mit Live-Ausgabe (Bx, By, Bz) ? 10 Punkte" " Kontinuierliche Datenerfassung Magnetische Samplerate <= 100 Sa/s ? 0 Punkte Magnetische Samplerate >100 & <= 1000 Sa/s ? 5 Punkte Magnetische Samplerate eine Achse >= 1000 Sa/s ? 10 Punkte Magnetische Samplerate drei Achsen >= 1000 Sa/s ? 20 Punkte"
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Preis 30 Pkt.
max. Punkte - (max. Punkte *(Preis-günstigster Preis)/günstigsten Preis )
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Projekt- und Anwendungsunterstützung 30 Pkt.Qualität
Bewertet wird die Anwendernutzbarkeit inklusive Kalibration, Inbetriebnahme und verfügbare Schnittstellen "Kalibration und Inbetriebnahme Nutzer muss Messdaten auswerten und Kalibration selbst vornehmen ? 0 Punkte Kalibrationsmessung mittels interaktivem Wizard ? 8 Punkte Kalibration erfolgt autonom ? 15 Punkte" "API-Schnittstellenverfügbarkeit keine Schnittstelle ? 0 Punkte API zur Aufnahme von ODMR-Daten vorhanden ? 8 Punkte API mit Live-Magnetfelddatenzugang vorhanden ? 15 Punkte "
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 13 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Advanced Quantum GmbHZuschlagswert 211.490 €1 Veröffentlichung
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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