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Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- bzw. von Klimaanlagen
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 12.10.2026, 11:00 Uhr (noch 26 Tage)
Beschreibung
Vertrag über maximal 4 Jahre für Inspektionen von Klima- sowie Trinkwassererwärmungs- und Wärmeversorgungsanlagen Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen und kombinierten Lüftungs- und Klimaanlagen in den Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Inspektionen dienen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und sind durch eine nach GModG § 77 fachkundigen Person durchzuführen. Des Weiteren sind die einschlägigen europäischen und nationalen Normen und Richtlinien einzuhalten. Darüber hinaus sollen durch die Inspektionen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung der Treibhausgasemissionen identifiziert und dokumentiert werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind energetische Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen.
- Die Leistungserbringung erfolgt über maximal 4 Jahre am Standort Frankfurt am Main.
- Die Inspektionen müssen durch eine nach GModG § 77 fachkundige Person durchgeführt werden.
- Es sind Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs zu identifizieren und zu dokumentieren.
Die Deutsche Bundesbank sucht Dienstleister für die Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen in ihren Liegenschaften in Frankfurt am Main.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Die zu erwartende Qualität der angebotenen Dienstleistungen auf Grundlage der Angaben des Bieters im Konzept (max. 500 erreichbare Punkte insgesamt). Dabei erfolgt unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors entsprechend dem gewählten Verpflegungskonzepts eine Aufteilung der Qualität in Unterkriterien wie folgt: 1) Bewertung Inspektionsbericht (80% = max. 400 Punkte) Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528. 2) Bewertung Termin- und Ablaufplan (10% = max. 50 Punkte) Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528. 3) Bewertung Projektteams und Kapazitätsplanung (10% = max. 50 Punkte) Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528.
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Angebotsvergleichspreis 40 %Preis
Angebotsvergleichspreis gemäß C2_Preisangebot (max. 400 Punkte). Das günstigste Angebot wird mit 400 Punkten bewertet. Die Punktbewertung für Angebo-te mit einer Abweichung von bis zu 100% (dem doppelten Angebotspreis des preiswer-testen Angebotes) erfolgt über eine lineare Interpolation (gerundet auf volle Zahlen). An-gebote mit einer Abweichung von >= 100% werden mit 0 Punkten bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Registereintragungen, Ziff. 4: Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister. Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angabe zu Versicherungen, Ziff. 6: Ggf. Vorlage einer aktuell gültigen Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8 Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9: Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2 Ich/wir fügen dem Angebot 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren bei. Die Referenznachweise enthalten mindestens folgende Angaben: Ansprechpartner (ggf. unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges. Mindestanforderung je Referenz: - Nachweis über die erfolgreiche Durchführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten im Bereich energetischer Inspektionen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den einschlägigen Normen (z. B. DIN SPEC 15240, DIN SPEC 15378) innerhalb der letzten fünf Jahre. - Mindestens eines dieser Projekte muss die energetische Inspektion von mehreren Immobilien (mindestens 5 Liegenschaften) eines deutschlandweiten Immobilienportfolios für einen Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren umfasst haben.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals (1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. (2) Fachkundig ist insbesondere 1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 2. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen oder einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 3. eine Person, die für ein zulassungspflichtiges anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, 4. eine Person, die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 einen Meistertitel erworben hat, 5. eine Person, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 ohne Meistertitel selbständig auszuüben, 6. eine Person, die staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker ist, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst. (3) Eine gleichwertige Aus- oder Fortbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben worden ist und durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden kann, ist den in Absatz 2 genannten Aus- und Fortbildungen gleichgestellt. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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