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AOK BW_AS_ESM auf Basis ITSM 2025 Vergabe
AOK Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAOK BW_AS_ESM auf Basis ITSM 2025 VergabeRahmen 7.500.000 €🏆 Zelos Management Consultants, Bartenschlager, Rüß und Partner Unternehmensberatung · Hamburg
- Serview GmbH · Bad Homburg
- Zelos Management Consultants, Bartenschlager, Rüß und Partner Unternehmensberatung · Hamburg
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: Serview GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung eines Enterprise Services Managements (ESM) auf Basis eines IT_Service-Managementsystems in der AOK BW bzw. im Fall des Beitritts in der jeweils beitretenden Körperschaft. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Prozess-Innovation
„Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gern.§ 17 VgV vergeben, da es sich um konzeptionelle Lösungen gern.§ 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV handelt. Im ersten Verfahrensabschnitt werden die Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages nebst Beifügung der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise nach Maßgabe dieser Bewerberinformation aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Nachweise. Sodann werden die Bewerber ausgewählt, die eingeladen werden, indikative Erstangebote einzureichen, über die dann verhandelt werden. Im Rahmen der Angebotsaufforderung werden die Vertragsunterlagen übersandt und die Vergabestelle teilt im Rahmen der Angebotsaufforderung die Zuschlagskriterien mit, nach denen die verbindlichen Angebote bewertet werden. Die Zahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die im Verhandlungsverfahren teilnehmen werden, wird auf maximal drei Bieter begrenzt. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung nach den bekannt gegebenen Auswahlkriterien. Nach Abschluss der Verhandlungsphase fordert die Vergabestelle die Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote auf. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen Konkretisierungen und/oder Modifikationen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Diese werden den Bietern mitgeteilt, ehe eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots erfolgt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 %Preis
Das der Angebotsaufforderung beigefügte Preisblatt ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der niedrigste Gesamtpreis gem. Preisblatt bildet den Referenzpreis, der die volle Bewertungspunktzahl von 50 Punkten erhält. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 50 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis). Der Bieter hat seine Preisangaben auf einer gesonderten Anlage zu erläutern.
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Qualität der angebotenen Leistung 50 %Qualität
Das eingereichte Konzept wird auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Vergeben werden maximal 15 Punkte. Die Vergabe der Punkte erfolgt im Schulnotenprinzip gem. nachstehendem Schema: Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Punkte (=sehr gut +) bis 0 Punkte (=ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Bewertungskriterien sind in der Angebotsaufforderung spezifiziert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 7.500.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 232 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Serview GmbH · Zelos Management Consultants, Bartenschlager, Rüß und Partner UnternehmensberatungAuftragsvolumen (Rahmen) 7.500.000 €1 Veröffentlichung
- 25.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.977 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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